Justizanstalt Feldkirch von außen
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Chronik

Geflohener Häftling wird nach einer Woche entlassen

Die Festnahme eines Mannes zehn Jahre nach seiner Flucht aus dem Gefängnis in Feldkirch hat am Montag für Aufsehen gesorgt. Der Mann muss nun seine Strafe fertig absitzen – allerdings nur noch eine Woche. Das Strafmaß erhöht sich jedenfalls nicht durch die Flucht, denn diese ist in Österreich straffrei.

Der Mann war im Jahr 2013 zu neun Monaten Haft verurteilt worden, im Dezember 2013 kehrte er von einem Ausgang nicht mehr in die Justizanstalt Feldkirch zurück. Zehn Jahre lang lebte der Flüchtige in Freiheit, war sogar in Spanien.

Am Wochenende wurde er in Linz festgenommen, anlässlich eines Streits wurde er von der Polizei kontrolliert und flog auf. Der 31-Jährige muss nun in Feldkirch seine Strafe – unter anderem wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung – weiter absitzen. Allerdings: Das sind nur noch sieben Tage, wie am Dienstag bekannt wurde. Am Freitag wird der Mann endgültig aus dem Gefängnis entlassen.

Drei Arten von Flucht
International unterscheidet man im Strafvollzug drei Arten von Flucht.

Ausbruch: aus dem geschlossenen Bereich einer Justizanstalt
Entweichung: Flucht aus einem nicht geschlossenen Bereich der Justizanstalt bzw. bei bewachtem oder begleitetem Aufenthalt im Freien
Nichtrückkehr: Flucht von einem unbewachten oder nicht begleiteten Aufenthalt außerhalb der Justizanstalt

Nicht strafbar gemacht

Strafbar gemacht hat er sich mit der Flucht oder genauer gesagt mit der Nichtrückkehr aus dem Freigang nicht. Denn in Österreich ist der Ausbruch aus dem Gefängnis straffrei. „Das liegt wohl daran, dass jeder Mensch einen Freiheitsdrang hat und raus möchte“, so Strafverteidigerin Olivia Lerch.

An den straffreien Ausbruch reihen sich aber manchmal andere strafbare Delikte: Sei es Sachbeschädigung aufgrund einer aufgebrochenen Türe, Diebstahl wegen des entwendeten Schlüssels oder schwere Körperverletzung, wenn eine Wache niedergeschlagen wird.

Klassischer Ausbruch selten

Der klassische Gefängnisausbruch ist in Vorarlberg aber sehr selten. Der letzte ist fast 20 Jahre her, seit 1991 kam das insgesamt dreimal vor. Deutlich öfter kommen die Gefangenen nach einem unbeaufsichtigten Ausgang nicht zurück: In den letzten zehn Jahren war das in Vorarlberg knapp 50-mal der Fall. Weitere knapp 20 Häftlinge machten sich bei einem beaufsichtigten Ausgang oder aus einem unabgesperrten Bereich der Justizanstalt davon.

Dabei ging die Zahl der Nichtrückkehrer und derjenigen, die aus einem ungesicherten Bereich verschwanden, in den vergangenen Jahren aber zurück. 2021 und 2022 waren es jeweils nur insgesamt zwei Häftlinge in Vorarlberg. Vergleichsweise viele gab es im Jahr 2005 – damals kamen 17 Häftlinge von ihrem Ausgang nicht zurück.

Österreichweit zählte das Justizministerium im Jahr 2018 noch 184 Fluchtaktionen (Ausbrüche, sogenannte Entweichungen und Nichtrückkehr), 2020 waren es nur noch 68 – bei fünfen davon handelte es sich um einen Ausbruch im engeren Sinne.

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Justizanstalt Feldkirch

Einige kommen von selber zurück

Beim Freigang sei es so, „dass die Hemmschwelle relativ gering ist, weil mit dem Ausgang sozusagen schon die Luft der Freiheit geschnuppert wird“, so Strafrichter Dietmar Nußbaumer. Meist sei dann die Reststrafe auch nur noch sehr gering. „Da entscheiden sich dann immer wieder Personen zu flüchten. Es gibt aber auch genug Fälle, wo sie dann von selber wieder zurückkommen“, erzählt Nussbaumer.

Vor zehn Jahren ist ein Häftling bei einer Tatortbesichtigung am Pfänder geflüchtet. Er sitzt mittlerweile wieder in Haft. Den wenigsten Ausbrechern gelingt die Flucht für immer: Statistisch gesehen werden österreichweit zwei von drei Geflohenen innerhalb weniger Tage gefasst und wieder inhaftiert.

Ausbruchhelfern droht Haftstrafe

Übrigens: Der Ausbruch an sich ist zwar straffrei, aber die Häftlinge haben bei ihrer Rückkehr mit gefängnisinternen Konsequenzen zu rechnen. So wird ihnen etwa der Freigang gestrichen oder sie dürfen ihren im Gefängnis begonnenen Job nicht mehr ausüben. Und: Juristisch bestraft werden diejenigen, die einem Häftling beim Ausbruch helfen – sie können dafür zu bis zu zwei Jahren Haft verurteilt werden.

Nach zehn Jahren: Gefängnisausbrecher gefasst

In Linz wurde am Wochenende ein Mann festgenommen, der 2013 aus der Justizanstalt Feldkirch ausgebrochen war. Zehn Jahre lang hat der Flüchtige in Freiheit gelebt, war sogar in Spanien. Bei einer Kontrolle während eines Streits haben ihn Polizisten entdeckt. Nun kommt er wieder ins Gefängnis nach Feldkirch.