Justizanstalt Feldkirch außen, Teil der Fassade mit Sicherheitsdraht und Überwachungskamera im Vordergrund
ORF Vorarlberg
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Chronik

Flüchtiger Häftling nach zehn Jahren gefasst

Ein Strafgefangener, der von einem Ausgang im Dezember 2013 nicht mehr in die Justizanstalt Feldkirch zurückgekehrt war, ist am Samstag in Linz festgenommen worden. Er wurde bei einer Polizeikontrolle im Zuge eines Streits entdeckt.

Eine Polizeistreife war am Samstag in Linz wegen eines Streites gerufen worden, meldet die Landespolizeidirektion Oberösterreich am Montag.

Auch in Spanien gewesen

Die Beamten kontrollierten einen 31-Jährigen aus Gambia und stellten fest, dass es sich um den flüchtigen Strafgefangenen handelt. Der Mann sei zwischenzeitlich auch in Spanien gewesen, erfuhr die APA von der Polizei.

Der 31-Jährige wird in den kommenden Tagen nach Feldkirch überstellt, um dort seine Strafe – unter anderem wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung – weiter abzusitzen.

Ausbruch ist straffrei

Der Mann ist nicht aus dem Gefängnis ausgebrochen – sondern es handelt sich dabei um eine Entweichung. Übrigens: In Österreich ist der Ausbruch aus dem Gefängnis straffrei. An den straffreien Ausbruch reihen sich aber meist mehrere strafbare Delikte: Sei es Sachbeschädigung aufgrund einer aufgebrochenen Türe, Diebstahl wegen des entwendeten Schlüssels oder schwere Körperverletzung, wenn eine Wache niedergeschlagen wird.

Während der Ausbruch aus dem Gefängnis zwar nicht verboten ist, gilt das aber nicht für die „Befreiung von Gefangenen“. Laut § 300 StGB ist dies mit zwei Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden – aber nur bei Hilfe von außen.