Pakete in Wald
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Gericht

Geldstrafe für Wegwerfen von Paketen

Weil sie im Herbst über 200 Pakete einfach im Wald weggeworfen hatte, ist am Mittwoch eine Zustellerin zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden. Die 38-Jährige war umfassend geständig und gab an, damals von ihrer Arbeit überfordert gewesen zu sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Spaziergänger hatten am 7. November 2022 in einem Wald zwischen Schnepfau und Au einen Haufen von Paketen entdeckt. Schnell hatte sich herausgestellt, dass eine Postzustellerin diese dort einfach abgelegt hatte, anstatt sie an die Empfänger auszuliefern. Mehr dazu in Pakethaufen in Waldstück gefunden (vorarlberg.ORF.at, 10.11.2022). Dafür stand die 38-jährige Frau am Mittwoch vor Gericht.

In der Gerichtsverhandlung war die Frau umfassend geständig: Sie schäme sich für die Tat, sagte die Angeklagte dem Richter unter Tränen. Sie habe niemandem schaden wollen, aber zum Zeitpunkt der Tat sei ihr die Arbeit als Paketzustellerin einfach zu viel geworden. Sie sei psychisch am Ende gewesen. Von ihrem Arbeitgeber fühlte sie sich im Stich gelassen. Als sie ihre Überlastung einem Vorgesetzten schilderte, habe der zu ihr nur gesagt, er habe selbst genug zu tun.

Kein großer Schaden entstanden

Zumindest ist durch das Abladen der Pakete im Wald kein großer Schaden entstanden. Nur ein Paket mit Nahrung war verdorben, alle anderen konnte die Post an die Empfängerinnen und Empfänger zustellen.

Ihr Arbeitgeber – ein Frächter für die Post – hat sie nach dem Vorfall im Wald entlassen, seitdem ist die Frau arbeitslos. Wegen der Entlassung und weil kein großer Schaden entstanden ist, hat der Richter von einer harten Bestrafung abgesehen. Er hat die bereits vorbestrafte Angeklagte zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt. Die Frau hat sich drei Tage Bedenkzeit erbeten – das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Prozess gegen Postbotin

Eine Postbotin die Pakete weggeworfen hat anstatt sie zuzustellen hat sich vor Gericht verantworten müssen.