Illwerke/vkw und die Arbeiterkammer vereinbarten am Freitag, dass der Stromanbieter das Geld ohne Antrag und Klage zurückzahlt, falls die Preisanpassungen zum 1. April nicht rechtskonform sein sollten. Die illwerke/vkw sind der Meinung, dass die Erhöhung gerechtfertigt ist. Die Arbeiterkammer sieht es anders.
Sollte ein Gericht feststellen, dass der Strom doch zu teuer ist, werden die illwerke/vkw das Geld jedenfalls ohne weitere Diskussion zurückzahlen, bestätigte der Konzern am Freitag. „Dies haben wir den Spitzen der Arbeiterkammer Vorarlberg zugesagt. Dabei waren wir uns einig, dass daher Klagen einzelner Kunden gegen Preisänderungen der illwerke/vkw zum 1. April nicht notwendig sind", sagt illwerke/vkw-Vorstandsmitglied Christof Germann.
Damit sei nicht nötig, dass Kunden gegen den Strompreis klagen und damit viel Geld ausgeben, sagt die Arbeiterkammer. Sollte der Strompreis wieder sinken – wovon Experten ausgehen – werde auch das an die Konsumentinnen und Konsumenten ohne Verzögerung weitergegeben.
AK und illwerke/vkw fordern Änderung des Stromgesetzes
Die Kammer und der Stromkonzern haben auch eine gemeinsame Forderung an die Bundesregierung: Sie wollen, dass das Stromgesetz geändert wird. Derzeit sei nur schwammig geregelt, wie der Strompreis erhöht werden darf. Illwerke/vkw und Arbeiterkammer fordern hier mehr Klarheit, damit nicht jedes Mal eine Klagewelle folgt.