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Wirtschaft

Konsumenten klagen gegen Strompreis

Die Strompreiserhöhung ab April könnte ein rechtliches Nachspiel für illwerke vkw haben. Bei dem Dornbirner Anwalt Clemens Pichler häufen sich Beschwerden von Menschen, die mit der Strompreiserhöhung nicht einverstanden sind und dagegen klagen könnten.

Mit 1. April sollen die Stromkosten wie geplant auf 24 Cent pro Kilowattstunde ansteigen. Rechtsanwalt Clemens Pichler wirft den illwerke vkw vor, den Strompreis nur zu erhöhen, um den eigenen Gewinn zu steigern. Er hat darum eine Plattform ins Leben gerufen, auf der sich Kundinnen und Kunden melden können, um sich einer Klage anzuschließen.

Ziel sei es, dass der Strompreis erst gar nicht erhöht werde. Wenn sich möglichst viele der Klage anschließen, könnte es sein, dass der Druck so groß wird, dass der Energiekonzern vielleicht freiwillig verzichtet. Wenn nicht, dann werden sicherlich ein oder zwei Musterklagen folgen, ist Pichler überzeugt. Sollten die Kläger rechtbekommen, drohen illwerke vkw massive Rückzahlungen.

Handelsgericht kippt Preiserhöhung bei Verbund

Ein Urteil in diesem Zusammenhang gibt es bereits: Das Handelsgericht Wien kippte die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022. Die Klausel zur Anpassung des Arbeitspreises für Strom sei überraschend und nachteilig für die Kundinnen und Kunden, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit, der im Auftrag des Sozialministeriums geklagt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Konsumenten klagen gegen Strompreis

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Stromkunden ohne großes finanzielles Risiko rechtliche Schritte einfordern.

Peter Kolba vom Verbraucherschutz-Verein begrüßte das Urteil des Handelsgerichts in Wien. Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Klar sei: „Wenn dieses Urteil bestehen bleibt und einmal rechtskräftig ist, bedeutet das, dass der Verbund an seine Kunden die Preiserhöhung zurückzahlen muss.“

Das habe mit zwei Dingen zu tun. Einerseits gehe es um eine Klausel in den Verträgen, mit der der Strompreis an den Index gekoppelt ist. „Das ist sachlich nicht gerechtfertigt“, sagt Kolba. „Der Verbund streicht nämlich in der Werbung besonders hervor, dass er zu 100 Prozent Wasserkraft in Österreich erzeugt. Aber dann kann nicht der Index zu Grunde liegen, der sich aus den Börsenpreisen ergibt.“