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Politik

Seniorenbund muss CoV-Förderung zurückzahlen

Der Vorarlberger Seniorenbund muss seine CoV-Förderung in Höhe von rund 25.000 Euro zurückzahlen. Grund dafür ist, dass es sich beim Seniorenbund nicht um einen gemeinnützigen Verein handelt, der ein Anrecht auf die Förderung hätte, sondern um eine Teilorganisation der ÖVP. Damit war der Seniorenbund nicht anspruchsberechtigt.

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) kam zum Schluss, dass verschiedene Seniorenbund-Organisationen im Umfeld der ÖVP zu Unrecht Förderungen für Non-Profit-Einrichtungen erhalten haben. Dazu zählt auch der Vorarlberger Seniorenbund, der rund vier Wochen Zeit hat, die rund 25.000 Euro Förderung zurückzuzahlen.

Seniorenbund als Teil der ÖVP zu werten

Bereits im Jänner hat der Transparenzsenat die Ansicht vertreten, dass der Seniorenbund als Teil der ÖVP zu sehen ist. In mehreren Bundesländern und Bezirken gibt es nämlich Vereine, die den gleichen Namen wie der Bund der Volkspartei tragen, sich selbst aber als gemeinnützig sehen. Das sei laut Transparenzsenat rechtlich-formal zwar zu trennen, aber parteienrechtlich unerheblich.

Auf Grundlage der Entscheidung des Transparenzsenats hat das zuständige Ministerium, das Vizekanzler-Amt, entschieden, dass die betroffenen Vereine nicht anspruchsberechtigt waren und die Förderungen zurückzahlen müssen. Die Rückforderungsschreiben wurden bereits am Donnerstag übermittelt. Betroffen sind die Landesorganisationen Vorarlberg, Tirol, Oberösterreich, Kärnten und Wien sowie 298 oberösterreichische Bezirks- und Ortsgruppen.