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Politik

U-Ausschuss: Opposition und Grüne mit neuem Anlauf

Die Opposition aus FPÖ, SPÖ und NEOS startet mit einem Landtagsantrag einen neuen Anlauf für mehr Kontrollrechte in einem Untersuchungsausschuss. Auch die Grünen geben nicht auf: Sie schlagen einen Runden Tisch über die Erneuerung des Untersuchungsrechts in Vorarlberg vor.

Ein U-Ausschuss zum Wirtschaftsbund scheitert derzeit in Vorarlberg, weil sich Opposition und ÖVP nicht einig darüber wurden, wer eine Schlichtungsinstanz sein könnte. Die Grünen wollen den Streitpunkt nun mit einer Runde aus Expertinnen und Experten klären. Für ihre Partei sei das letzte Wort bei diesem Thema noch lange nicht gesprochen, so Grünen-Klubobfrau Eva Hammerer. "Setzen wir uns mit jenen an einen Runden Tisch, die zur Klärung des letzten, offenen Punktes beitragen können“, so Hammerer.

Sie schlägt dazu Gespräche mit allen Parteiobleuten, der Landesrechnungshof-Präsidentin, dem Volksanwalt, einem Verfassungsexperten sowie einer Vertretung des Landesverwaltungsgerichts vor, um Einigung zur Stärkung des Kontrollrechts im Vorarlberger Landtag zu erzielen. Die Grünen hoffen, dass Opposition und ÖVP die Einladung zum Runden Tisch annehmen. Sie sei überzeugt, dass man – „wenn es wirklich alle wollen – zu einer Einigung kommen“ könne.

Keine Einigung wegen eines Punktes

Die Klubobleute der fünf Vorarlberger Landtagsparteien konnten sich vergangene Woche nicht auf mehr Kontrollrechte für Untersuchungsausschüsse einigen. Damit schien die Reform vorerst vom Tisch – und damit auch ein U-Ausschuss zum Wirtschaftsbund.

Zwar kamen Landesregierung und Opposition bei zwölf von 13 Verhandlungspunkten auf einen gemeinsamen Nenner – das letzte Thema blieb aber offen. Das Reformpaket scheiterte an der Frage, wer künftig in einem Streit um Aktenlieferungen entscheiden würde: Der Landesvolksanwalt, der Landesrechnungshof oder das Landesverwaltungsgericht (LVG). Die ÖVP plädiert für den Rechnungshof oder das Verwaltungsgericht als Streitschlichter. FPÖ, SPÖ und NEOS wollen das Landesverwaltungsgericht als Schlichtungsstelle.

Die ÖVP ist aus verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das LVG. Die Opposition berief sich dazu auf ein Gutachten der Legistikabteilung des Landes, das eine Befassung des LVG als Schlichtungsstelle als „verfassungsrechtlich vertretbar“ ansah. Das sei zwar rechtlich Neuland, zugleich sei dabei das verfassungsrechtliche Risiko als geringer eingestuft worden als die im Burgenland geltende Regelung, hieß es. Für die ÖVP war das Gutachten jedoch nicht eindeutig. „Wenn man zwei Varianten hat und nur eine ist rechtssicher, nehme ich die rechtssichere“, begründete ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück.

Grüne bestehen auf „effektives Untersuchungsrecht“

„Beide Lösungen – also die Volksanwaltschaft bzw. der Landesrechnungshof oder das Landesverwaltungsgericht als Schlichtungsstelle – sind gut", so Grünen-Klubobfrau Hammerer. Das würden nun auch namhafte Juristen wie Verfassungsrechtler Peter Bußjäger bestätigen. "Wir Grüne bestehen auf ein effektives Untersuchungsrecht und haben daher von Anfang an gesagt, dass wir für beide Varianten offen sind. Ich erwarte mir hier auch Bewegung von meinen Kollegen und Kolleginnen“, so Hammerer.

Es gehe nicht nur darum, die Minderheitenrechte des Landtages auszubauen, sondern auch darum, Rechtsstaat und Demokratie zu stärken und das Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen, so Hammerer. Die Sache sei zu wichtig und solle keinesfalls an der Frage scheitern, wer Schlichtungsinstanz bei Streitigkeiten ist.

Landesverfassung müsste geändert werden

Die Opposition hält bei ihrem neuen Vorstoß mit dem Landtagsantrag allerdings an ihrer Forderung fest, dass das Landesverwaltungsgericht Schlichtungsstelle bei Unstimmigkeiten sein solle. „Die Frage der völlig unabhängig erfolgenden Streitschlichtung bei unterbliebener Aktenlieferung“ sei dabei grundlegend. Deshalb führe an einer entsprechenden Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichts kein Weg vorbei.

FPÖ, SPÖ und NEOS beantragen, dass alles umgesetzt wird, worauf sich die Opposition mit der Regierung bereits geeinigt hat. Für das Gesetz müsste die Landesverfassung geändert werden – ohne die ÖVP geht das aber nicht.

ÖVP wäre bei einem Runden Tisch dabei

Doch die ÖVP beharrt auf ihrem Standpunkt, sie lehnt das geforderte Verwaltungsgericht weiter ab. Bei einem Runden Tisch – wie von den Grünen gefordert – wäre auch die ÖVP dabei, wie Klubobmann Frühstück dem ORF Vorarlberg sagte. Er könne sich vorstellen, dass das Landtagspräsidium einen solchen Runden Tisch organisiere, so Frühstück.

Manuela Auer von der SPÖ schlägt hingegen vor, die Teilnehmer des Runden Tisches in den Landtagsausschuss Ende Februar oder Anfang März als Auskunftspersonen einzuladen. Denn dort wird der Antrag der Opposition diskutiert.