Die Anklage hatte dem 65-jährigen, ehemaligen ifs-Abteilungsleiter vorgeworfen, er habe Honorare für Beratungen beim ifs auf sein privates Konto überweisen lassen. In anderen Fällen hätten Klienten ihn zwar in seiner Eigenschaft als ifs-Mitarbeiter kontaktiert, anschließend habe er sie dann aber als Selbständiger beraten und dafür Honorare kassiert.
Angeblich ohne böse Absicht gehandelt
Die Verteidigung argumentierte, der Angeklagte habe lieber für Menschen gearbeitet, als sich um Büroarbeit zu kümmern. Zu den dem Arbeitgeber entgangenen Beratungshonoraren sei es gekommen, weil zum Beispiel manche Klientinnen oder Klienten von ihm beraten werden wollten, sein Stundenkontingent beim ifs aber bereits ausgeschöpft war. Er wollte diese aber nicht warten lassen, darum habe er die Beratungen nebenbei vorgenommen. Die Klienten hätten das auch gewusst und hätten bereitwillig mehr bezahlt.
Der Freispruch erfolgte nach vier Prozesstagen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.