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Betrugsprozess gegen Ex-ifs-Abteilungsleiter

Am Landesgericht Feldkirch hat am Mittwoch der Prozess gegen einen ehemaligen Abteilungsleiter des Instituts für Sozialdienste (ifs) begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Veruntreuung und schweren gewerbsmäßigen Betrug vor. Die Verteidigung spricht von schlampiger Büroarbeit ohne böse Absicht.

Der Fall begann vor einigen Jahren. Im Jahr 2018 wurde der Angeklagte nach jahrzehntelanger Tätigkeit für das ifs fristlos entlassen und später auch angezeigt. Grund dafür waren finanzielle Unregelmäßigkeiten. Dem inzwischen pensionierten Abteilungsleiter wird Veruntreuung und schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen.

IfS Prozess begonnen

Am Mittwoch hat am Landesgericht Feldkirch ein Prozess gegen einen ehemaligen Abteilungsleiter des Institutes für Sozialdienste begonnen. Vor vier Jahren wurde er fristlos nach finanziellen Unregelmäßigkeiten entlassen.

Beratungen „nebenbei“ privat abgerechnet

Im Wesentlichen geht es darum, dass er zum Beispiel durch Beratungen Geld kassiert haben soll, das aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht dem Angeklagten, sondern dessen damaligem Arbeitgeber – dem ifs – zugestanden hätte. Außerdem soll er auch Reisekosten nicht korrekt abgerechnet haben. Der Tatzeitraum erstreckt sich laut Anklage auf insgesamt acht Jahre. In Summe geht es im Prozess um rund 40.000 Euro.

Angeblich ohne böse Absicht gehandelt

Die Verteidigung hingegen stellte den Fall zum Auftakt so dar, dass der Angeklagte einfach schlampige Büroarbeit geleistet und keine bösen Absichten gehabt habe. Er sei ein Menschenfreund und habe auch all seine Energie stets in die Arbeit mit den Klientinnen und Klienten gesteckt. Die Bürokratie habe ihm dabei aber häufig im Weg gestanden, so seine Anwältin.

Privatberatung auf ausdrücklichen Wunsch

Zu den dem Arbeitgeber entgangenen Beratungshonoraren sei es gekommen, weil zum Beispiel manche Klientinnen oder Klienten von ihm beraten werden wollten, sein Stundenkontingent beim ifs aber bereits ausgeschöpft war. Er wollte diese aber nicht warten lassen, darum habe er die Beratungen nebenbei vorgenommen. Die Klienten hätten das auch gewusst und hätten bereitwillig mehr bezahlt.

Angeklagter bekannte sich teilschuldig

Der Angeklagte bekannte sich am Mittwochvormittag in Teilen schuldig, ein anderer Teil der Vorwürfe sei hingegen aus Sicht der Verteidigung nicht haltbar. Seine Anwältin regte deshalb eine Diversion an. Dieses Verfahren würde ermöglichen, dass der Angeklagte zum Beispiel gegen Zahlung eines Bußgeldes nicht strafrechtlich verurteilt werden würde.

Prozess auf drei Tage angesetzt

Am Mittwochvormittag wurde kurz nach den ersten Einlassungen von Anklage und Verteidigung vorübergehend die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um die Persönlichkeitsrechte von Zeuginnen oder Zeugen zu schützen, die vom Angeklagten beraten worden waren. Insgesamt ist der Prozess auf drei Tage angesetzt.