Drohnachrichten am Smartphone
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Ratgeber

Wie man auf Cybermobbing reagiert

Immer öfter werden vor allem Jugendliche Opfer von psychischer Gewalt im Internet, dem sogenannten Cybermobbing. Erst am Montag wurde wieder ein solcher Fall am Landesgericht Feldkirch verhandelt. Harald Longhi, Experte für Internetkriminalität am Landeskriminalamt, gibt Verhaltensempfehlungen für solche Fälle.

Wenn man bemerkt, dass Fotos oder Videos von einem selbst plötzlich ungewollt im Internet veröffentlicht oder in einem schikanierenden Zusammenhang auftauchen, wird damit das Recht am eigenen Bild verletzt. Dagegen kann man rechtlich vorgehen, sagt Harald Longhi, Experte für IT-Kriminalität am Landeskriminalamt Vorarlberg.

Dokumentieren und gefasst protestieren

Zunächst gilt es, den Sachverhalt zu dokumentieren: „Man sollte Screenshots oder Ausdrucke anfertigen und schauen, ob man den Namen oder das Profil des Verursachers feststellen kann“, rät Longhi: „Wichtig ist auch, nicht hysterisch darauf zu reagieren, sondern das Ganze gefasst zu nehmen – aber auch zu artikulieren, dass man das nicht lustig findet und sich dagegen verwahrt, dass solche Postings vorhanden sind.“

Internationale Ermittlungen

Auch wenn die Social-Media-Konzerne oft im Ausland sitzen, können Täterinnen und Täter ausfindig gemacht und zur Verantwortung gezogen werden. Der Arbeitsaufwand für die Behörden sei zwar hoch, aber keineswegs aussichtslos, sagt Longhi: „Da muss ein internationaler Schriftverkehr eingeleitet werden. Die Rechtshilfe muss in englischer Sprache die jeweiligen Plattformen anschreiben, da gibt es Formalbestimmungen zu beachten. Es ist also sehr kompliziert, aber wir werden es machen und die Chancen sind relativ hoch.“

Strafbarkeit bewusst machen

Wichtig ist laut Longhi vor allem die Präventionsarbeit: Insbesondere Jugendlichen müsse klar werden, dass sie auch im Netz die Verantwortung für ihr Handeln tragen müssen und dass das Internet kein so freier Ort ist, wie sie oft denken.