Zu den Straftaten im Internet gehört auch das Cybermobbing – also das Ausüben psychischer Gewalt. Den beiden Burschen wurde vorgeworfen, dass sie Bilder vom Benutzerkonto eines 15-jährigen Mädchens zu einem kurzen Film zusammengeschnitten und den Schriftzug „#K“ über den Film gelegt haben. Dieses Kürzel steht in dem Zusammenhang offenbar für Prostituierte und Schlampe. Solche Beleidigungen verbreiten sich schnell. Bereits am ersten Tag wurde das Video fast 2.500 Mal aufgerufen.
Richterin: Keine Beweise gegen die Angeklagten
Im Prozess am Landesgericht wurden die beiden Jugendlichen ohne Zweifel freigesprochen. Zu der Anklage kam es offenbar aufgrund einem missverständlich formulierten Polizeibericht. Die Richterin sagte, es gebe überhaupt keine Beweise, die einen Schuldspruch rechtfertigen würden. Man könne einfach nicht sicher sagen, wer das Video hochgeladen hat. Bis zur Verhandlung waren die Verdächtigen auch nicht einvernommen worden.