TikTok
APA/dpa-Zentralbild/Jens Kalaene
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Gericht

Cybermobbing: Freispruch für zwei Jugendliche

Am Landesgericht Feldkirch wurden am Montag zwei Jugendliche freigesprochen, die wegen Internetkriminalität angeklagt waren: Ihnen wurde vorgeworfen, einen beleidigenden Film über eine 15-Jährige auf dem Portal Tik Tok veröffentlicht zu haben. Ein missverständlicher Polizeibericht hatte zu der Anklage geführt.

Zu den Straftaten im Internet gehört auch das Cybermobbing – also das Ausüben psychischer Gewalt. Den beiden Burschen wurde vorgeworfen, dass sie Bilder vom Benutzerkonto eines 15-jährigen Mädchens zu einem kurzen Film zusammengeschnitten und den Schriftzug „#K“ über den Film gelegt haben. Dieses Kürzel steht in dem Zusammenhang offenbar für Prostituierte und Schlampe. Solche Beleidigungen verbreiten sich schnell. Bereits am ersten Tag wurde das Video fast 2.500 Mal aufgerufen.

Richterin: Keine Beweise gegen die Angeklagten

Im Prozess am Landesgericht wurden die beiden Jugendlichen ohne Zweifel freigesprochen. Zu der Anklage kam es offenbar aufgrund einem missverständlich formulierten Polizeibericht. Die Richterin sagte, es gebe überhaupt keine Beweise, die einen Schuldspruch rechtfertigen würden. Man könne einfach nicht sicher sagen, wer das Video hochgeladen hat. Bis zur Verhandlung waren die Verdächtigen auch nicht einvernommen worden.