Schülerin schreibt, Federschachtel mit Stiften, Rechenschieber
oranguta007 – stock.adobe.com
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Schule

Arbeitsrecht: Was Eltern zum Schulbeginn wissen sollten

Der Schulbeginn kommende Woche stellt berufstätige Eltern oftmals vor große organisatorische Herausforderungen. Allein wegen der neuen CoV-Regeln gibt es viele arbeitsrechtliche Fragen, wie zum Beispiel: Gibt es einen Freistellungsanspruch für die Einschulung?

Gibt es einen Freistellungsanspruch für die Einschulung?

Ein Freistellungsanspruch, um sein Kind am ersten Schultag zu begleiten, ist gesetzlich nicht explizit geregelt. „Es wird allerdings ein Anspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung aufgrund von familiären Pflichten bestehen – allerdings nur in unbedingt erforderlichem Ausmaß“, erklärt ÖGB-Rechtsschutzsekretär Manuel Ganahl. Stundenweise kann demnach das Kind etwa bei der Begrüßung, Vorstellung der Lehrerinnen oder organisatorischen Fragen begleitet werden. Will man den gesamten ersten Schultag frei haben, muss Urlaub oder Zeitausgleich mit dem/der Arbeitgeberin vereinbart werden.

Muss mein symptomlos mit CoV infiziertes Kind zur Schule?

„Ja. Mit 01.08.2022 wurden die Quarantäneregeln von den sogenannten Verkehrsbeschränkungen abgelöst. Symptomlos mit CoV infizierte Lehrkräfte sowie Schüler:innen ab der Sekundarstufe (Mittelschule, AHS-Unterstufe) sollen laut der Verordnung den Unterricht besuchen.“

Darf mein Kind mit leichten Symptomen in die Schule?

„Für Primarschulen, Kindergärten, Spielgruppen besteht ein Betretungsverbot für Corona infizierte Personen“, so Ganahl. Positiv getestete Kinder dürfen die Volksschule bzw. elementarpädagogische Einrichtungen daher nicht besuchen. Schüler:innen der Sekundarstufe dürfen am Unterricht teilnehmen, wenn sie durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Darf ich mein Kind von der Schule abholen, wenn ich positiv getestet bin?

„Wie erwähnt, besteht für Primarschulen, Kindergärten, Spielgruppen für Corona positiv getestete Personen ein Betretungsverbot.“ In den anderen Schulstufen gilt die Tragepflicht einer FFP-2-Maske.

Besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung, wenn mein Kind an Covid erkrankt, oder wenn die Schule aufgrund der Pandemie geschlossen wird?

Eltern haben bei Erkrankung ihrer Kinder einen Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn keine andere geeignete Person die Pflege übernehmen kann. Der Anspruch besteht im Ausmaß von einer Woche pro Arbeitsjahr. Ein Anspruch auf eine zweite Pflegefreistellungswoche besteht für Kinder unter zwölf Jahren, die neuerlich pflegebedürftig erkranken.

Bekomme ich arbeitsfrei am Elternsprechtag?

Ein allgemeines Recht auf eine Freistellung gibt es nicht. „Es könnte im Einzelfall aber eine Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen vorliegen und ein Freistellungsanspruch bestehen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn die schulischen Leistungen bzw. das Verhalten des Kindes in der Schule die Anwesenheit eines Elternteils beim Elternsprechtag erforderlich machen.“ Es ist jedoch auch möglich, dass in den Kollektivverträgen eine Freistellung vorgesehen ist.

Habe ich ein Recht auf Urlaub in den Schulferien?

Grundsätzlich besteht pro Arbeitsjahr ein Urlaubsanspruch von fünf Wochen. Urlaub ist stets mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. „Dieser Urlaub ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse sowie der Interessen des Arbeitnehmers zu vereinbaren. Dabei sind sowohl die Erholungsmöglichkeiten von Bedeutung als auch die Ferienzeit der Kinder. Es besteht daher zwar kein Rechtsanspruch auf Urlaub in den Schulferien der Kinder, die Ferien sind jedoch bei der Vereinbarung des Urlaubs auf Wunsch der Arbeitnehmer:innen zu berücksichtigen.