Schülerin schreibt, Federschachtel mit Stiften, Rechenschieber
oranguta007 – stock.adobe.com
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Politik

Schulstart ohne Test- und Maskenpflicht

Das neue Schuljahr wird ohne verpflichtende Tests und Maskenpflicht beginnen. Zudem dürfen infizierte Schülerinnen und Schüler mit einer FFP2-Maske in die Schule, wenn sie keine Symptome haben. Das gilt aber nicht für alle: Infizierte Volksschul- sowie infizierte Kindergartenkinder müssen daheim bleiben.

„Wir können in das neue Schuljahr starten, wie wir das alte beendet haben“, betonte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) am Montag vor Journalisten. Generell gelte „stärkere Eigenverantwortung“. Der Schulbereich müsse Teil einer Gesamtstrategie für den Umgang mit Covid-19 sein. „Die Schule ist kein abgesonderter Bereich“, so Polaschek.

Zu Schulbeginn empfiehlt das Ministerium aber auf freiwilliger Basis die Durchführung von Tests: Wie schon im Vorjahr sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit am ersten Schultag bereits mit einem gültigen (PCR)-Test an die Schule kommen.

Risikolage: Vorübergehende Test- und Maskenpflicht

Außerdem werden in der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigentests angeboten, die Schüler, Lehrer und Verwaltungspersonal nutzen können. Für die zweite Schulwoche bekommen die Schüler auf Wunsch drei Antigen-Schnelltests für die Verwendung daheim mit, um sich etwa Sonntagabend oder Montagfrüh zu testen.

Bei besonderer Risikolage können Schulen für maximal zwei Wochen Test- und Maskenpflicht bzw. zeitversetzten Unterrichtsbeginn anordnen, bei Zustimmung der Bildungsdirektion auch länger. Distance Learning kann nur mit Erlaubnis der Bildungsdirektion angeordnet werden.

AHS und BMHS: Symptomlose Lehrer dürfen unterrichten

Trotz Kritik bleibt Polaschek auch dabei, dass symptomlose Lehrer und Schüler ab der Sekundarstufe I (Mittelschule, AHS-Unterstufe) trotz Infektion mit einer FFP2-Maske in den Unterricht kommen dürfen. „Es gibt keinen Grund, den Bildungsbereich anders zu behandeln als andere Lebensbereiche.“

Er räumte allerdings ein, dass der Bund dies bei den Lehrern nur für den AHS- und BMHS-Bereich vorgeben kann – an Pflichtschulen (dort sind die Länder Dienstgeber der Lehrer, Anm.) können die Länder andere Regelungen treffen, wie es etwa bereits Wien und das Burgenland angekündigt haben. Für sinnvoll halte er solche „Inselregelungen“ aber nicht, so Polaschek.

Eigene Pausenräume, um die Maske abzunehmen

Schulen müssen Infizierten einen eigenen (Masken-)Pausenraum zur Verfügung stellen – dort können sie die FFP2-Maske abnehmen, heißt es in einem Rundschreiben des Ministeriums. Die Entscheidung, ob symptomlose Infizierte in die Schule gehen, müssten diese selbst treffen, betonte Polaschek.

„Wenn ich mich nicht gesund fühle, muss ich das nicht. Das ist eine subjektive Einschätzung.“ Wer für sich aber das Gefühl habe, er könne in die Schule, der soll dies auch können, wenn er keine Symptome aufweise. All das gelte ab der Sekundarstufe I, für Kinder unter elf Jahren gelte im Positivfall ein Betretungsverbot – mehr zum Thema bei news.ORF.at .