Peter Bußjäger im Interview vor Bücherregal
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Politik

Strengstes Parteienförderungsgesetz im Land

ÖVP und Grüne haben sich auf einen Entwurf für das neue Vorarlberger Parteienförderungsgesetz geeinigt. Verfassungsjurist Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck bezeichnete den Entwurf im Rahmen der Landeskompetenzen als „großen Schritt“. Es wären die strengsten Vorschriften in ganz Österreich, so Bußjäger.

Nun soll es schnell gehen mit der Vorarlberger Parteifinanztransparenz: Noch im Mai soll ein Gesprächstermin mit allen Fraktionen fixiert werden. Erstmals werde einem Rechnungshof eine Prüfbefugnis von Parteien eröffnet, so Verfassungsjurist Bußjäger auf APA-Anfrage.

Das Ziel der Regierungsparteien ist es, das neue Gesetz noch vor dem Sommer möglichst einstimmig zu verabschieden. Inkrafttreten könnte die neue Regelung am 1. Jänner 2023. Parallel dazu sollen in der Landesverfassung erweiterte Prüfrechte für den Landesrechnungshof verankert werden. Die Regeln sollen auch auf die Gemeindeebene ausgeweitet werden.

Wahlwerbung wird eingeschränkt

Inhaltlich sieht das Paket eine Verkürzung des Wahlwerbezeitraums von vier auf drei Wochen vor. Zudem dürfen künftig höchstens 300 mobile Wahlplakate eingesetzt werden, davon maximal 50 Großplakate. Pro Wahlberechtigtem dürfen die Parteien maximal 2,50 Euro ausgeben, zusätzlich 0,35 Euro pro Wahlberechtigtem für den Vorzugsstimmen-Wahlkampf einzelner Kandidierender.

Parteien müssen detailliert Rechenschaft ablegen

Binnen vier Monaten nach der Landtagswahl müssen die Parteien einen Wahlwerbungsbericht erstatten. Im jährlichen Rechenschaftsbericht müssen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Landesparteien samt nahestehenden Organisationen und Beteiligungsunternehmen angegeben werden. Der Rechenschaftsbericht muss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden, der höchstens für fünf Jahre hintereinander bestellt sein darf.

Förderungen können zurück gefordert werden

Auch die Landtagsfraktionen haben Erträge aus Spenden, Inseraten und Sponsorings künftig detailliert auszuweisen. Verstöße werden durch Rückforderung der Förderungen sanktioniert. Anordnen oder mit einer künftigen Förderung verrechnen kann dies laut Entwurf die Landesregierung sowie der Landtagspräsident. Überschreitet eine Partei die Wahlkampfkostenobergrenze, muss der Überschreitungsbetrag in dreifacher Höhe zurückbezahlt werden. Grundlage ist dabei eine entsprechende Sachverhaltsfeststellung durch den Landes-Rechnungshof.

Bußjäger: „Extrem rigide Vorschriften“

Zur Prüfkompetenz des Rechnungshofs stellte Bußjäger fest: „Das Land geht hier auch durchaus an die Grenzen dessen, was die sogenannte Verfassungsautonomie den Ländern an Möglichkeiten eröffnet. Aber ich erachte die Regelung als verfassungskonform.“ In Bezug auf das Parteienförderungsgesetz würden „extrem rigide Vorschriften erlassen, gerade was die Wahlwerbung betrifft“. Er gehe davon aus, „dass es sich um die mit Abstand strengsten Vorschriften in Österreich handelt“.