ABD0006_20220425 – BREGENZ – …STERREICH: ZU APA0096 VOM 25.4.2022 – Sondersitzung des Vorarlberger Landtags zur Parteienfinanzierung der Landes-…VP am Montag, 25. April 2022, in Bregenz. – FOTO: APA/DIETMAR STIPLOVSEK
APA/DIETMAR STIPLOVSEK
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Politik

Parteienförderung wird neu aufgestellt

ÖVP und Grüne haben sich auf einen Entwurf für das neue Parteienförderungsgesetz geeinigt. Noch im Mai soll ein Gesprächstermin mit allen Fraktionen fixiert werden. Ziel ist es, das neue Gesetz noch vor dem Sommer möglichst einstimmig zu verabschieden.

Der vorgelegte erste Entwurf fuße auf dem entsprechenden Landtagsbeschluss vom 9. März und sei am Freitag an die Opposition versendet worden, so ÖVP und Grüne in einer gemeinsamen Aussendung. Damit sei die Einladung verbunden, „sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen“. Inkrafttreten könnte das neue Gesetz am 1. Jänner 2023. Parallel dazu sollen in der Landesverfassung erweiterte Prüfrechte für den Landesrechnungshof verankert werden.

Höchstens 300 mobile Wahlplakate

Inhaltlich sieht das Paket eine Verkürzung des Wahlwerbezeitraums von vier auf drei Wochen vor. Zudem dürfen künftig höchstens 300 mobile Wahlplakate eingesetzt werden, davon maximal 50 Großplakate. Pro Wahlberechtigtem dürfen die Parteien maximal 2,50 Euro ausgeben, zusätzlich 0,35 Euro pro Wahlberechtigtem für den Vorzugsstimmen-Wahlkampf einzelner Kandidierender. Binnen vier Monaten nach der Landtagswahl müssen die Parteien einen Wahlwerbungsbericht erstatten.

Veröffentlichung auf der Homepage des Landes

Im jährlichen Rechenschaftsbericht müssen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Landesparteien angegeben werden, diese Angaben sollen auch für mindestens drei Jahre auf der Homepage der Landesparteien veröffentlicht werden. So sind alle Einnahmen aus Spenden, Inseraten und Sponsorings aufzulisten, ebenso die Ausgaben für Inserate- und Werbeschaltungen, für Beratungs- und Werbeagenturen, Personal, Fuhrpark, Veranstaltungen und Reisekosten.

Diese Regel gilt nicht nur für die Landesparteien, sondern auch für ihre Gliederungen (etwa Bezirks- und Gemeindeorganisationen), ihnen nahestehende Organisationen und Beteiligungsunternehmen sowie für einzelne Kandidaten, die an sie ergangene Zuwendungen an die Partei melden müssen.

Erhält die Landes- oder eine Gemeindeorganisation von ihrer Bundespartei, einer anderen Gemeindepartei oder einem Personenkomitee Geld, Sachleistungen oder „lebende Subventionen“ (etwa ausgeliehene Mitarbeiter), muss dies ebenfalls ausgewiesen werden. Der Rechenschaftsbericht muss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden, der höchstens für fünf Jahre hintereinander bestellt sein darf.

Rückzahlungen drohen

Auch die Landtagsfraktionen haben Erträge aus Spenden, Inseraten und Sponsorings künftig detailliert auszuweisen. Verstöße werden durch Rückforderung der Förderungen sanktioniert. Anordnen oder mit einer künftigen Förderung verrechnen kann dies laut Entwurf die Landesregierung sowie der Landtagspräsident.

Überschreitet eine Partei die Wahlkampfkostenobergrenze, muss der Überschreitungsbetrag in dreifacher Höhe zurückbezahlt werden. Bei zu vielen Wahlplakaten kann höchstens zehn Prozent der Förderung zurückverlangt werden, ebenso wenn die verlangten Angaben unrichtig oder unvollständig sind. Verletzt eine Partei ihre Ausweispflicht, bestimmt sich die Rückzahlung aus der dreifachen Höhe des nicht richtig ausgewiesenen Betrages.

Hat man eine anonyme Spende angenommen, ist der Betrag ebenfalls dreifach rückzuzahlen. Wird ein Teil der Förderung widmungswidrig verwendet, ist er zurückzubezahlen. Grundlage ist dabei stets eine entsprechende Sachverhaltsfeststellung durch den Landes-Rechnungshof.

Erste Reaktionen der Opposition

NEOS-Klubchefin Sabine Scheffknecht erklärte gegenüber der APA, man werde den Entwurf im Detail prüfen, vor allem was die Rechnungshofkompetenzen angehe. Offen für Gespräche zeigt sich die SPÖ. „Wir warten schon lange darauf, das Gesetz muss so rasch als möglich kommen“, so SPÖ-Mandatarin Manuela Auer. Begleitend bleibe die Forderung nach einer personellen Aufstockung des Rechnungshofes aufrecht.

Auch die FPÖ wird sich intensiv mit dem Entwurf auseinandersetzen. „Der Hund liegt im Detail begraben“, betont FPÖ-Klubobmann Christof Bitschi. Die Geschwindigkeit, mit der nun am neuen Gesetz gearbeitet werde, zeige, dass die ÖVP massiv unter Zugzwang sei. Das dürfe aber nicht über eine notwendige Aufarbeitung hinwegtäuschen. Es sei erklärtes Ziel der FPÖ, dass der Rechnungshof die Vorgänge in der ÖVP so rasch wie möglich prüfen dürfe.

Bereits vorgeprescht ist die Stadt Bregenz. Die Stadtvertretung beschloss am Donnerstagabend ein eigenes Transparenzpaket – mehr dazu in Bregenzer Parteien legen ihre Finanzen offen.