Schilder Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern an der Grenze
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Coronavirus

Österreich wieder auf deutscher Hochrisikoliste

Deutschland hat Österreich angesichts der stark steigenden Infektionszahlen durch die Omikron-Variante erneut auf die Liste der CoV-Hochrisikogebiete gesetzt. Wie das Robert-Koch-Institut am Freitag bekannt gab, ist damit für Einreisende aus Österreich ab Sonntag eine Einreiseregistrierung sowie eine Quarantäne für Nicht-Immunisierte vorgeschrieben.

Von der Maßnahme erneut ausgenommen sind die Gemeinden Mittelberg (Vorarlberg) und Jungholz (Tirol) sowie das Rißtal im Gemeindebiet von Vomp und Eben am Achensee (Tirol). Diese österreichischen Gemeinden sind über Straßen nur von Deutschland aus zugänglich.

Nicht Immunisierte: Freitesten nach fünf Tagen möglich

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) wies in einer Aussendung zu der Entscheidung am Freitag darauf hin, dass die Einschränkung durch die Neueinstufung geimpfte Personen nicht betrifft: „Wer geimpft ist, kann jederzeit einen sicheren und erholsamen Urlaub in Österreich verbringen.“

Personen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen bei der Einreise nach Deutschland allerdings eine zehntägige Quarantäne antreten, von der frühestens nach fünf Tagen freigetestet werden darf. Die Absonderungspflicht gilt laut Köstinger auch für Kinder, wobei bei Kleinkindern unter sechs Jahren die Quarantäne nach fünf Tagen auch ohne Freitestung automatisch endet.

Gantner: Tagesgäste von Regelung ausgenommen

Nach Einschätzung von Landesrat Christian Gantner (ÖVP) drohen dem Vorarlberger Tourismus durch die erneute Einstufung als Hochrisikogebiet aber kaum Einbußen – Gäste etwa aus Deutschland müssen bei ihrer Einreise nach Österreich ohnehin genesen oder geimpft sowie zusätzlich getestet sein, wenn sie keine Booster-Impfung bekommen haben.

Betroffen seien vor allem Kinder von sechs bis 12 Jahren, die bei der Rückreise nach Deutschland künftig in Quarantäne müssen, wenn sie keinen 2G-Nachweis haben. Das sei für den heimischen Tourismus ein Wermutstropfen, so Gantner.

Unter anderem Tagesgäste sind laut Gantner von der deutschen Regelung ausgenommen. Ebenfalls von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Pendler.

Köstinger besorgt wegen Wintertourismus

Die Vorarlberger Hotelier-Sprecherin Heike Ladurner-Strolz spricht von einer gewissen Resignation in der Branche. Wenigstens sei momentan keine Ferienzeit in Deutschland. Und bis Mitte Februar könne sich die Situation wieder ändern.

Ministerin Köstinger zeigte sich besorgt für den Wintertourismus wegen der nun vorgeschriebenen Quarantänepflicht für ungeimpfte Kinder unter zwölf Jahren bei der Rückkehr nach Deutschland: „Auch wenn Familien mit Kindern unter 12 Jahren nur rund ein Fünftel unser ausländischen Gäste ausmachen, ist diese Regelung für Österreich problematisch, da alle Kinder, die noch nicht voll immunisiert sind, eine mindestens fünftägige Quarantäne antreten müssen, auch wenn deren Eltern voll immunisiert sind.“

Die Ministerin wolle sich deshalb „weiterhin dafür einsetzen, dass die Empfehlungen der Europäischen Union umgesetzt werden“ – nämlich dass Deutschland Unter-12-jährige, die unter Aufsicht eines Erwachsenen reisen, von der Nachweispflicht befreit.

Österreich testet deutlich mehr als Deutschland

Köstinger verwies zudem auf die hohe Testrate in Österreich, die die Entscheidung Deutschlands ebenfalls beeinflusst haben könnte: „Diese Entwicklung ist enttäuschend, war aber erwartbar und eine logische Konsequenz. Denn die deutschen Kriterien für die Risiko-Einstufung basieren neben der Ausbreitungsgeschwindigkeit und Hospitalisierungsrate auch auf der 7-Tages-Inzidenz sowie der Testpositivrate. Hier muss man dazu sagen, dass in Österreich 32-mal so viel getestet wird, als in Deutschland.“

Österreich war zuvor vom 14. November bis zum Christtag (25. Dezember) auf der deutschen Liste der Hochrisikoländer gestanden. Davon ausgenommen waren auch damals die Gemeinden Mittelberg und Jungholz sowie das Rißtal, die nur von Deutschland aus zugänglich sind. Zuletzt standen bereits alle Nachbarländer Deutschlands bis auf Österreich auf der Liste der Hochrisikogebiete.

2-G+ für Einreise nach Österreich

Umgekehrt gilt für die Einreise nach Österreich derzeit grundsätzlich 2-G+. Einreisende müssen ein Impf- oder Genesungsnachweis und zusätzlich einen molekularbiologischen Test (z.B. PCR-Test) vorweisen. Personen, die bereits eine weitere Impfdosis („Booster“) bekommen haben, sind von der Vorlage eines Tests befreit. Für Pendlerinnen und Pendler gilt weiterhin eine Ausnahmeregelung – die 3-G-Regel. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der Nachweispflicht ausgenommen, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden.