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ORF Vorarlberg
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Coronavirus

Verschärfte Einreiseregeln auch bei Kurztrips

Seit Mitternacht gelten strengere Regeln für die Einreise nach Österreich. Nötig ist ein gültiger 2-G-Nachweis. Wer noch keine Auffrischungsimpfung hat, muss einen gültigen PCR-Test vorweisen, um nicht in Quarantäne zu müssen. Diese Regeln gelten auch für Kurztrips über die Grenze, für Pendler gilt weiterhin die 3-G-Regel.

Für bereits dreifach Geimpfte hat sich nichts geändert – die Einreise nach Österreich ist jederzeit erlaubt. Ebenfalls ohne Probleme über die Grenze kommen Menschen mit einen 2-G-Nachweis – also doppelt Geimpfte und Genesene, wenn sie einen negativen PCR-Test dabei haben, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Ohne Test – nur mit 2-G – wird die Einreise schwieriger. In diesem Fall muss man in Quarantäne, bis man einen PCR-Test gemacht hat und das negative Ergebnis vorliegt. Zudem ist eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) verpflichtend.

Regelung auch für Ski-Tagesgäste

Wie Landesrat Christian Gantner (ÖVP) auf Anfrage bestätigte, gelten diese Regeln auch für den sogenannten kleinen Grenzverkehr. Das heißt: Vorarlberger, die zum Einkaufen nach Lindau fahren, brauchen für die Wiedereinreise nach Österreich entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen bzw. Genesenen-Status und einen PCR-Test, um eine Quarantäne zu umgehen. Das gilt auch für Tagesgäste aus etwa aus Lindau, die zum Skifahren nach Vorarlberg kommen.

Für Pendlerinnen und Pendler gilt weiterhin eine Ausnahmeregelung. Für sie bleibt die gewohnte 3-G-Regel aufrecht. Pendlerinnen und Pendler können statt des negativen PCR-Tests auch einen negativen Antigentest vorweisen, der allerdings nicht älter sein darf als 24 Stunden.

Ungeimpfte müssen in Quarantäne

Am strengsten fallen die neuen Regeln für Ungeimpfte aus: Sie dürfen zwar einreisen, müssen dann aber zehn Tage in Quarantäne. Aus dieser können sie sich frühestens nach fünf Tagen freitesten.

Kinder unter zwölf ausgenommen

Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln nicht. Schulpflichtige Kinder über zwölf dürfen mit dem „Ninja-Pass“ oder ähnlichen Testnachweisen einreisen. Sie müssen nur dann gemeinsam mit ihrer Begleitperson in Quarantäne und per Pre-Travel-Clearance registriert werden, wenn sich die erwachsene Person auch isolieren muss. Für Urlauberkinder wird der „Holiday-Ninja-Pass“ angeboten.

Ein elfjähriges Kind muss nach der Einreise mit seinen Eltern, die entweder dreifach geimpft oder doppelt geimpft und frisch PCR-getestet sind, laut neuester Verordnung aber zum Beispiel nicht in Quarantäne.

Schwangere ausgenommen

Weiters ausgenommen sind Schwangere und Menschen, die sich mit gültigem Attest aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Das Kleinwalsertal ist von den neuen Einreise-Regeln komplett ausgenommen.

Einreise aus Virusvariantengebieten untersagt

Die Einreise aus Staaten, welche als Virusvariantengebiete gelten (derzeit Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe und Südafrika) ist untersagt, sofern nicht eine der Ausnahmen (zB. Österreichische/r StaatsbürgerIn, berufliche Zwecke) greift.

Für die Einreise muss ein 2G+-Nachweis mitgeführt werden. Zudem muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden (Freitesten ab 5. Tag möglich). Ausnahmen von der Quarantäne gelten für Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis, wie insbesondere aufgrund von schweren Krankheitsfällen, Todesfällen, Begräbnissen, Geburten sowie der Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen einreisen.