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Bildung

Hinweise auf Pläne für illegalen Unterricht

Vorarlberger Behörden überprüfen Pläne für die Gründung von möglicherweise illegalen „Privatschulen“. Kinder, die von der Schule abgemeldet wurden, sollen in externen Räumen in Lerngruppen unterrichtet werden.

Wie die Bildungsdirektion dem ORF mitteilte, erhielt sie kürzlich zum ersten Mal einen Hinweis auf die Gründung einer solchen Lerngruppe. Nun geht sie dem Hinweis gemeinsam mit der BH nach.

Heimunterricht in externen Gruppen verboten

Grundsätzlich darf in Österreich jeder sein Kind zuhause unterrichten – es braucht keine spezielle Ausbildung. Wenn organisiert in Gruppen an einem fixen Ort unterrichtet wird, gilt das jedoch als eine versteckte Privatschule – das ist gesetzlich klar verboten.

Wenn eine Familie einen Antrag auf Hausunterricht stellt, dann werden die Eltern aber zuerst überprüft, so Susanne Speckle von der Bildungsdirektion im ORF-Interview: „Es findet eine Grobprüfung statt, die Eltern sollten im Stande sein, nach dem Lernplan der jeweiligen Schulstufe die Kinder zu unterrichten.“ Ebenfalls müsse das Kind sehr gute Deutschkenntnisse und das Schuljahr davor positiv abgeschlossen haben. Derzeit werden rund 350 Schüler und Schülerinnen in Vorarlberg daheim unterrichtet, die Zahl stieg im Vergleich zum vergangenen Jahr massiv – vor allem, weil manche Eltern mit den CoV-Maßnahmen in den Schulen nicht einverstanden sind.

Initiative sucht Räume

Wie die „Vorarlberger Nachrichten“ in ihrer Donnerstagsausgabe berichten, wirbt ein wegen Maskenverweigerung gekündigter Lehrer mit einer Initiative für Unterrichtsgruppen außerhalb des Schulsystems. Seine Initiative suche landesweit nach privaten Räumen für den Unterricht von Kindern in Gruppen. Das bestätigte auch die Bildungsdirektion auf Nachfrage des ORF. Laut eigener Beschreibung handle es sich bei der Initiative um eine „private und unabhängige Initiative zur Unterstützung des häuslichen Unterrichts“.

„Ankündigung zur Gründung einer Privatschule“

„Das ist ganz klar eine Ankündigung zur Gründung einer Privatschule“, so Vorarlbergs oberster Schuljurist Markus Juranek gegenüber den „VN“. Eingreifen könne man aber erst, wenn eine solche Schule in Betrieb sei. Über den Fall hinaus gebe es bisher verschiedene Hinweise auf die Gründung solcher Unterrichtsgruppen, aber nichts Konkretes.

Möglich wäre die Gründung einer Privatschule, die dann aber drei Monate vor Öffnung bei der Bildungsdirektion angezeigt werden müsste, so Juranek. Dabei müssten der Schulerhalter, die Lehrperson und die Schulleitung genannt werden, die auch entsprechende Voraussetzungen mitbringen müssten.

BHs wollen gemeinsame Strategie festlegen

Man sei derzeit dabei, Informationen zu dem Fall einzuholen, hieß es seitens der Bildungsdirektion zum ORF. Wenn sich der Verdacht auf eine illegale Privatschule erhärte, werde Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft erstattet, dann folge eine polizeiliche Überprüfung. Zuerst setze man bei einer Abmeldung eines Kindes von der Schule immer auf Aufklärung und Information der Eltern.

Laut dem Bericht ist die BH Feldkirch bereits mit der Causa befasst. Die Situation sei neu, man müsse sich erst ein Bild machen, hieß es. Man werde eine gemeinsame Strategie aller Bezirkshauptmannschaften festlegen, so der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher.