Gerichtssaal
ORF
ORF
Gericht

Prozess wegen zu hoher Anwaltskosten

Ein ungewöhnlicher Fall wurde am Freitag am Landesgericht Feldkirch verhandelt. Für eine Sammelklage wegen unsachgemäß installierter Sanitäranlagen in einer Wohnanlage hat ein Anwalt ursprünglich mehr als 190.000 Euro verrechnet. Seine Klienten empfinden die Honorare als ungerechtfertigt.

Bei einer Wohnanlage in Mäder kam es im Jahr 2007 zu schwerwiegenden Mängeln bei der Installation von Heiz- und Sanitäranlagen. Der Schaden belief sich dabei auf über 100.000 Euro. Die Hausgemeinschaft zog 2014 deshalb den Anwalt Edgar Veith hinzu, um die Streitereien um Schadenersatzzahlungen endgültig aus der Welt zu schaffen. Doch statt einer Lösung fielen lediglich erneut hohe Honorarkosten an. Die Klientinnen und Klienten fühlten sich vom Anwalt über den Tisch gezogen.

Prozess wegen Anwaltskosten

Ein ungewöhnlicher Fall wurde am Nachmittag am Landesgericht Feldkirch verhandelt. Für eine Sammelklage wegen falsch installierter Sanitär-anlagen in einer Wohnanlage hat Rechtsanwalt Edgar Veith 191.000 Euro verrechnet. Seine 18 Klienten wollen das aber nicht bezahlen. Viel zu teuer, sagen sie.

Falsche Versprechungen und zu hohe Kosten

Der konkrete Vorwurf gegen den Anwalt lautete, dass anstatt einer einvernehmlichen Einigung oder einer Einzelklage der Hausgemeinschaft Veith eine Klage für alle 18 Wohnungseigentümer eingebracht und dadurch viel höhere Anwalts- und Gerichtskosten verursacht habe. Zudem habe Veith seinen damaligen Mandantinnen und Mandanten versprochen, dass der Prozess leicht gewonnen würde und dadurch kein Klagsrisiko bestehe.

Kosten seinen nicht gerechtfertigt gewesen

Die Mandantinnen und Mandanten sahen sich plötzlich mit Honorar-Anforderungen konfrontiert, die beinahe 200.000 Euro betrugen. „Das war ein Vielfaches, nämlich ungefähr das 20-fache, von dem sie ausgegangen sind. Das war für viele der finanzielle Ruin“, sagt Anwalt Martin Mennel, der die Wohnungseigentümerer beim Prozess vor Gericht vertrat.

Für ihn sind diese Kosten nicht gerechtfertigt und er wirft Veith vor, seine Klientinnen und Klienten fachlich falsch beraten zu haben. „Es wurde so beraten, dass das Honorar maximiert wurde, aber nicht der Vorteil unserer Mandantinnen und Mandanten“, sagt Mennel im ORF-Interview.

Forderungen auf 150.000 Euro reduziert

Alle Klägerinnen und Kläger sagten beim Prozess aus, dass Veith sie dazu gedrängt habe, Dokumente mit dem Hinweis zu unterzeichnen, dass sie den Inhalt nicht verstehen müssten, denn er würde sich um alles kümmern. Inzwischen wurden die Honorarforderungen auf 150.000 Euro reduziert, die Veith nun einfordert.

„Ich habe alles schriftlich dokumentiert, ich habe über das Prozessrisiko aufgeklärt, ich kann nicht mehr machen. Aber wenn jetzt natürlich die 18 ehemaligen Mandantinnen und Mandanten etwa Gegenteiliges behaupten und alles Schriftliche soll nichts mehr Wert sein, dann muss ich das so hinnehmen“, so Veith.

Angeklagter Anwalt Edgar Veith.
ORF
Anwalt Edgar Veith zog gegen seine ehemaligen Klientinnen und Klienten vor Gericht.

Entgegenkommen wurde nicht akzeptiert

Seine ehemaligen Mandantinnen und Mandanten hätten ihm gegenüber nie gesagt, dass sie etwas nicht verstanden hätten, so Veith. Er wäre ihnen damals sogar entgegengekommen, rechtfertigt sich der der Anwalt. „Ich habe gleich nach dem Vollmachtswechsel meinen Honoraranspruch auf 75.000 Euro angeboten. Jetzt geht es noch um 95.000 Euro. Ich bin ihnen immer entgegengekommen, aber offensichtlich will man das nicht“, sagt Veith.

Die Verhandlung wurde geschlossen. Das Urteil ergeht schriftlich. Die beklagten Hauseigentümerinnen und Eigentümer hoffen nun, dass sie anstatt der 150.000 Euro, letztlich nur noch etwa 15.000 Euro zahlen müssen.