Psychiater Reinhard Haller
ORF Vorarlberg
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Justiz

Haller: Verbotsgesetz nicht mehr zeitgemäß

Vier junge Männer sind am Freitag wegen Wiederbetätigung zu Geldstrafen verurteilt worden. Ob das Verbotsgesetz noch zeitgemäß ist, darüber wird immer wieder diskutiert. Psychiater und Gerichtsgutachter Reinhard Haller sieht das Gesetz kritisch.

Das Verbotsgesetz aus dem Jahre 1947 führt immer wieder zu Diskussionen. Damals, unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg habe es seine Berechtigung gehabt, heutzutage seien die Hintergründe für solche Taten – wie zum Beispiel der Hitler-Gruß – oft nicht mehr die gleichen, sagt Haller. Jugendliche würden oftmals den Hitlergruß machen, weil sie provozieren wollen, und nicht weil sie rechtsextrem seien, sagt Haller.

Der Strafrahmen von ein bis zehn Jahren sei in derartigen Fällen nicht angemessen, sagt Haller. Er plädiert dafür, dass es ähnlich wie bei Suchtmittel-Delikten, zuerst eine Beratung gibt und erst, wenn das nichts nützt, die volle Härte des Gesetzes zum Zuge kommt.

Verbotsgesetz
Das Verbotsgesetz, in der Kurzform als VerbotsG bezeichnet, ist ein bis heute gültiges österreichisches Bundesverfassungsgesetz, mit dem die NSDAP verboten und die Entnazifizierung in Österreich gesetzlich geregelt wurde. Das Gesetz wurde unmittelbar vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa am 8. Mai 1945 von der provisorischen Staatsregierung beschlossen.

Ex-Schüler zu Geldstrafen verurteilt

Vier junge Männer wurden am Freitagnachmittag wegen Wiederbetätigung zu Geldstrafen verurteilt. Sie haben unter anderem in ihrer Schulzeit zur Begrüßung den Hitler-Gruß gemacht und „Heil Hitler“ gerufen – mehr dazu in Hitler-Gruß: Vier Ex-Schüler zu Geldstrafen verurteilt (vorarlberg.ORF.at).

„Zu wenig in der Schule aufgeklärt worden“

Die vier jungen Männer gaben an, dass sie auch gewusst hätten, dass es verboten ist, solche Bilder zu teilen oder den Hitlergruß zu machen. Aber sie hätten keine Ahnung gehabt, dass bis zu zehn Jahre Haft drohen. Alle Angeklagten haben einen Migrationshintergrund. Ihre politische Gesinnung sei nicht rechtsradikal, sie seien in der Schule einfach zu wenig über den Nationalsozialismus aufgeklärt worden, so ihre Begründung.