Angeklagte Wiederbetätigungsprozess
ORF/ Gernot Hämmerle
ORF/ Gernot Hämmerle
Chronik

Hitler-Gruß: Vier Ex-Schüler zu Geldstrafen verurteilt

Vier junge Männer zwischen 19 und 21 Jahren sind am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Sie haben in ihrer Schulzeit zur Begrüßung den Hitler-Gruß gemacht und „Heil Hitler“ gerufen. Sie wurden zu Geldstrafen verurteilt.

Die Männer wurden von den Geschworenen einstimmig schuldig gesprochen. Da alle vier „Heil Hitler“ gerufen, den Hitlergruß gemacht und auch nationalsozialistische Bilder gepostet haben, sind für das Gericht alle vier Männer gleich schuld. Deshalb haben alle eine Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen bekommen. Die Summe der Geldstrafen variiert aber, da die jungen Männer unterschiedliche Einkommen haben.

Der Erstangeklagte verdient als Informatiker recht gut, die Höhe seines Tagessatzes beträgt deshalb 30 Euro. Das ergibt eine Strafsumme von 9.000 Euro, da er zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt war, wurde die Hälfte davon bedingt ausgesprochen. Der Zweitangeklagte ist arbeitslos, sein Tagessatz beträgt deshalb vier Euro (das ist der geringste Tagessatz). Der dritte Angeklagte ist Zivildiener und arbeitet nebenbei geringfügig. Bei ihm hat das Gericht den Tagessatz auf zehn Euro bemessen. Der vierte ist nur Zivildiener mit geringem Einkommen, er erhielt ebenfalls einen Tagessatz von vier Euro. Da er zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt war, ist die Hälfte der Geldstrafe bedingt ausgesprochen worden.

Tolles „Nachtatverhalten“

Einer Haftstrafe bedarf es laut Richter nicht, weil sie ein „tolles Nachtatverhalten“ an den Tag gelegt haben. Dafür hat sie der Richter gelobt. Alle Angeklagten haben das Urteil angenommen. Die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

Vor Gericht wegen Wiederbetätigung

Wegen Wiederbetätigung mussten sich vier ehemalige Schüler der HTL Dornbirn vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Den vier jungen Männern mit Migrationshintergrund wurde etwa vorgeworfen, monatelang in der Klasse den Hitlergruß gemacht zu haben.

Vor Gericht gestanden alle vier Angeklagten, gut zwei Jahre lang bis 2018 in der Klasse in der HTL Dornbirn den Hitlergruß gemacht zu machen, „Heil Hitler“ gerufen zu haben und auch Hakenkreuze mit dem Schwamm auf die Tafel gemalt zu haben. In einem Klassenchat auf WhatsApp haben sie nationalsozialistische Bilder und Kommentare gepostet. Darunter waren auch Fotos, wie sie selbst den Hitlergruß machen. Die Staatsanwältin sprach von einer Unzahl an Verbrechen nach dem Verbotsgesetz.

Alle vier Angeklagten – sie haben inzwischen die Matura an der HTL abgelegt – sagten vor Gericht, dass alles zusammen eine große Dummheit gewesen sei. Zuerst hätten sie aus Spaß begonnen, dann sei das Ganze im Laufe der Zeit immer größer geworden. In der Klasse habe sich daraufhin eine Gruppendynamik entwickelt.

„Zu wenig in der Schule aufgeklärt worden“

Die vier jungen Männer gaben an, dass sie auch gewusst hätten, dass es verboten ist, solche Bilder zu teilen oder den Hitlergruß zu machen. Aber sie hätten keine Ahnung gehabt, dass bis zu zehn Jahre Haft drohen. Alle Angeklagten haben einen Migrationshintergrund. Ihre politische Gesinnung sei nicht rechtsradikal, sie seien in der Schule einfach zu wenig über den Nationalsozialismus aufgeklärt worden, so ihre Begründung.

Nachdem die Vorfälle von der Schule angezeigt worden sind, hätten sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt, so die Angeklagten. So sagten sie, dass sie beispielsweise das Konzentrationslager in Dachau besucht haben.