Mann an der Glastür des Landesgerichts Feldkirch
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Chronik

CoV-Infektion verschwiegen: 39-Jähriger verurteilt

Ein 39-jähriger Leasingarbeiter ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu sieben Monaten Haft auf Bewährung sowie 1.920 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt worden. Er war trotz Absonderungsbescheid unterwegs und hatte auch auf Nachfrage seine CoV-Infektion verschwiegen.

Der 39-jährige Handwerker wusste im Dezember vergangenen Jahres, dass er positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Er hatte einen Absonderungsbescheid bekommen und sollte in Quarantäne bleiben. Doch nach einigem Alkoholkonsum verließ er seine Wohnung und fuhr mit dem Zug nach Bregenz, um jemanden zu besuchen.

Im Zug zusammengebrochen

Unabhängig von seiner Infektion machte dem Mann ein Rückenproblem zu schaffen. Ein gebrochener Wirbel sorgte während der Zugfahrt plötzlich für so starke Schmerzen, dass der Mann zusammenbrach. Der Notarzt wurde gerufen. Der Patient wurde mehrfach auf eine allfällige Coronavirus-Infektion angesprochen, verschwieg diese aber. Das medizinische Personal glaubte ihm und trug deshalb nur die Standardschutzausrüstung.

Angeklagter im Gang des Landesgerichts Feldkirch
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Der Angeklagte wartend vor dem Gerichtssaal

Der 39-Jährige nahm auch mehrfach seine Schutzmaske ab. „Das war sehr sorglos von Ihnen, Sie haben das medizinische Personal vorsätzlich gefährdet“, so Richter Georg Furtschegger in der Gerichtsverhandlung. Der 16-fach vorbestrafte Angeklagte entschuldigte sich und sah vor Gericht die Ursache für sein Fehlverhalten im übermäßigen Alkoholgenuss. Er akzeptierte das Urteil, es ist dennoch nicht rechtskräftig.

CoV-Infektion verschwiegen: Mann verurteilt

Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten stand am Dienstag ein Leasingarbeiter vor Gericht. Der Mann hatte Sanitätern, Ärzten und Krankenschwestern seine CoV-Infektion verschwiegen. Der 39-Jährige wurde zu sieben Monaten Haft auf Bewährung sowie 1.920 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt.