Prozess „Quarantänebrecher“
ORF Vorarlberg
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Gericht

Quarantänebrecher zu Geldstrafen verurteilt

Ein ehemaliger Mitarbeiter und eine ehemalige Mitarbeiterin eines Seniorenheims sind am Dienstag am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden, weil sie als CoV-Infizierte die Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheimes gefährdet haben sollen. Die beiden wurden nichts rechtskräftig zu Geldstrafen veruteilt.

Der ehemalige Mitarbeiter ging im Dezember des vergangenen Jahres mehrmals ins Heim, obwohl er positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Damit habe er die Bewohnerinnen und Bewohner gefährdet, so der Vorwurf. Das sei ein Fehler gewesen, gab der Mann vor Gericht zu. Er habe niemanden gefährden wollen und sei deshalb nur durch den Keller in das Heim gegangen und zu Zeiten, in denen die Bewohner in ihren Zimmern waren. Als Konsequenz wurde er von der Gemeinde, der Betreiberin des Seniorenwohnheims, entlassen.

Das ändere nichts daran, dass er die älteren Leute gefährdet hat, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Weil er seine Quarantäne mehrfach missachtet habe, wurde er zu drei Monaten Haft auf Bewährung sowie einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 960 Euro verurteilt – es handelt sich um 240 Tagessätze zu je 4 Euro. Da die beiden Angeklagten derzeit kein Einkommen haben, weil sie nach den Vorfällen ihre Arbeit verloren haben, war die Bemessungsgrundlage entsprechend niedrig.

Ex-Seniorenmitarbeiter wegen Quarantänebruch verurteilt

Pflegerin ging nicht gleich nach positivem Bescheid

Angeklagt war auch eine Pflegerin. Sie ist im selben Heim positiv auf das Virus getestet worden und hat sich danach nicht sofort in Quarantäne begeben, sondern noch rund 20 Minuten in einem Dienstzimmer weitergearbeitet. Sie wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt, die Hälfte wurde zur Bewährung ausgesetzt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.