Angeklagter Demo-Teilnehmer
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Chronik

CoV-Demo-Teilnehmer wurde verurteilt

Ein Teilnehmer der Coronavirus-Demo am 14. Februar in Bludenz ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt worden. Der 42-Jährige trug keine FFP2-Maske und gab seine Daten nicht bekannt.

Da der Angeklagte bei der Demo keine FFP2-Maske trug, wurde er von der Polizei angehalten. Als er seinen Ausweis nicht herzeigen wollte, nahmen ihn die Polizisten fest und wollte ihn zum Polizeiposten bringen. Dabei wehrte sich der 42-Jährige mit Händen und Füßen, was auch auf Videoaufnahmen zu sehen ist. Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht beim betreffenden Polizisten, dieser nahm die Entschuldigung auch an.

Geldstrafe in Höhe von 5.700 Euro

Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt ist der Oberländer am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 5.700 Euro verurteilt worden, die Hälfte davon auf Bewährung.

Die Strafe ist milde ausgefallen, da es normalerweise bei Widerstand gegen die Staatsgewalt eine Haftstrafe gibt. Doch auch die Geldstrafe ist für den 42-Jährigen nicht ohne. Als Angestellter verdient er 2.000 Euro monatlich und hat einen laufenden Kredit zu bezahlen. Der Mann hat das Urteil angenommen und Ratenzahlung beantragt. Die Staatsanwaltschaft hat keine Stellungnahme abgegeben, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Demo mit 900 Teilnehmern

Rund 900 Menschen sind am 14. Februar in Bludenz gegen die CoV-Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auf die Straße gegangen. Die Polizei sprach zahlreiche Anzeigen aus, weil sich viele nicht an die Maskenpflicht hielten. Weitere Anzeigen gab es wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt – mehr dazu in Viele Anzeigen bei CoV-Demo in Bludenz.

Nach der Demo warf die „Freie Bürgerpartei Vorarlberg“ der Polizei gewaltsames Vorgehen bei der Demo vor – mehr dazu in Vorwürfe wegen Polizeivorgehen bei CoV-Demo.