Selbsttests aus der Apotheke, Mehrere Teststäbchen, Testflüssigkeit etc auf einem Holztisch
ORF/Blum
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Coronavirus

Selbsttests für Lehrer an den Schulen erlaubt?

Eine Gesetzesnovelle sieht vor, dass die FFP2-Maske als Alternative für Tests entfallen soll. Davon betroffen wären etwa Lehrer. Die Vorarlberger Bildungsdirektion tritt dafür ein, dass die Selbsttests an den Schulen für Lehrer anerkannt werden.

Die Gesetzesnovelle ist diese Woche vom Gesundheitsministerium in Begutachtung geschickt worden, diese läuft bis zum 9. März. Lehrer, Kindergartenpädagogen und Beamte im Parteienverkehr müssen sich künftig auf das Coronavirus testen lassen.

Lehrerinnen und Lehrer müssen laut einem Entwurf einer Gesetzesnovelle des Gesundheitsministeriums künftig verpflichtend an den wöchentlichen Berufsgruppentestungen teilnehmen. Die Möglichkeit, alternativ mit FFP2-Maske zu unterrichten, fällt damit weg. In der Praxis würde die Verweigerung des Tests damit künftig als Dienstrechtsverletzung gelten, heißt es auf Anfrage der APA aus dem Bildungsministerium. Die möglichen Konsequenzen reichen dabei von der Belehrung bis hin zur Entlassung.

Sanktionen

Gefährdet die Dienstpflichtverletzung das Ansehen der Schule oder wesentliche Interessen des Dienstes, können beamtete Lehrer suspendiert werden. Am Ende eines Disziplinarverfahrens können ein Verweis, empfindliche Geldstrafen oder die Entlassung stehen.

Für Vertragsbedienstete sind bei Dienstpflichtverletzungen Kündigung und Entlassung als arbeitsrechtliche Sanktionen vorgesehen. Darüber hinaus können bei beiden Gruppen auch Ermahnungen und Weisungen ausgesprochen werden.

In der Bildungsdirektion hofft man, dass die Selbsttests an den Schulen auch für Lehrer gültig sind. Diese sollen sich dann gemeinsam mit ihren Schülern in der Klasse testen lassen. Die Ergebnisse könnten etwa von der Schulleitung kontrolliert werden. Das wäre eine Zusatzbelastung für die Direktoren, die jetzt schon oft eine Mehrfachbelastung haben.

Test nur durch medizinisches Personal gültig?

Das Gesundheitsministerium könnte aber darauf bestehen, dass nur Tests, die von einem medizinischen Personal durchgeführt werden, gültig sind. Dann wäre wohl Widerstand von manchen Lehrern zu erwarten, so Willi Witzemann, Vertreter der Pflichtschullehrer. Auf der einen Seite würde das einen Mehraufwand bedeuten, auf der anderen Seite könnte man argumentieren, dass vielleicht in der Gastronomie der Selbsttest genügt.

Von Seiten der Bildungsdirektion heißt es, dass bisher nur wenige Lehrer die Tests verweigern und stattdessen eine FFP2-Maske tragen. Zwei Pflichtschul-Lehrer sind bisher entlassen worden, weil sie sich geweigert hatten, im Unterricht eine FFP2-Maske zu tragen oder sich testen zu lassen – mehr dazu in Maskenverweigerer: Zwei Lehrer entlassen.