FFP2-Maske
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Coronavirus

Maskenverweigerer: Zwei Lehrer entlassen

In Vorarlberg sind nach Angaben der Bildungsdirektion zwei Pflichtschul-Lehrer entlassen worden. Sie hatten sich geweigert, im Unterricht eine FFP2-Maske zu tragen oder sich testen zu lassen. Gespräche hätten nicht zu einer Lösung geführt.

Die Bildungsdirektion hat auf Anfrage des ORF Vorarlberg die beiden Entlassungen bestätigt. Einer der Lehrer hatte bereits im Dezember der Bildungsdirektion seinen Protest erklärt. Er sieht in der Maskenpflicht eine Nötigung und bezeichnet die Maßnahmen der Regierung als unverhältnismäßig.

Dienstpflicht-Verletzung als Grund

Die Bildungsdirektion erklärte, man habe zunächst auf Gespräche mit den Pädagogen und auf Aufklärung über die Dienstpflichten gesetzt. Keine Maske zu tragen und die Beaufsichtigung der Schüler-Selbsttests nicht zu übernehmen, sei einer Dienstpflicht-Verletzung gleichgekommen. so Elisabeth Mettauer-Stubler, Sprecherin der Bildungsdirektion.

Maskenverweigerer: Zwei Lehrer entlassen

In Vorarlberg sind nach Angaben der Bildungsdirektion zwei Pflichtschul-Lehrer entlassen worden. Sie hatten sich geweigert, im Unterricht eine FFP2-Maske zu tragen oder sich testen zu lassen. Gespräche hätten nicht zu einer Lösung geführt.

Als sich die Lehrer dennoch weigerten, sei vergangene Woche die Entlassung ausgesprochen worden. Derzeit gebe es keine weiteren, ähnlich gelagerten Fälle. Die Personalvertretung bedauert die Entlassungen, es habe aber kein Weg daran vorbei geführt.

„Große Mehrheit trägt Maßnahmen mit“

Doch auch wenn sich vereinzelt Widerstand rege, trage die große Mehrheit der betroffenen Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern die Maßnahmen mit, so Mettauer-Stubler. In der Vorwoche sind 630 Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler von ihren Eltern nicht in die Schule geschickt worden.

Die Bildungsdirektion sieht jedoch die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) geplante Bestimmung, wonach testverweigernde Pädagoginnen und Pädagogen künftig nicht mehr alternativ mit FFP2-Maske arbeiten können sollen, mit Sorge. Die Begutachtung dieser Gesetzesnovelle läuft bis 9. März.