Auto auf Gleisen
Mathis Fotografie
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Chronik

Auto auf Gleisen geparkt: Bedingte Haftstrafe

Ein 28-jähriger Mann ist heute am Landesgericht Feldkirch wegen versuchter vorsätzlicher Gemeingefährdung sowie Vortäuschung einer Straftat zu zwölf Monaten bedingter Haft und 8.000 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte im Oktober betrunken seinen Wagen auf einem Bahngleis abgestellt und ihn als gestohlen gemeldet.

Bereits am Nachmittag des Tattages hatte der Mann zu trinken begonnen. Gegen 22.30 Uhr fuhr er dann mit seinem Wagen von Feldkirch stadtauswärts Richtung Rankweil. Im Stadtteil Feldkirch-Altenstadt zweigte er jedoch auf ein Bahngleis ab, welches Richtung Buchs (CH) führt.

Zuvor hatte der mit rund einem Promille Alkoholisierte noch einen Begrenzungspfosten niedergefahren und einige Runden auf einem Fußballplatz gedreht. Nachdem er mehrere Meter auf dem Gleis entlang gefahren war, gruben sich die Reifen in den Schotter ein, das Fahrzeug blieb stecken. Der Mann ließ es stehen und machte sich zu Fuß auf den Weg nach Hause.

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VU Bahngleise Feldkirch
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Aus Panik Polizei angerufen

Beobachter meldeten den Vorfall. So konnte auch ein herannahender Zug umgeleitet werden. Zu Hause angekommen, bekam der Mann Panik, dass er seinen Führerschein verlieren könnte, und meldete das Fahrzeug als gestohlen. Der wahre Sachverhalt kam aber ans Tageslicht. Der gelernte Maurer wurde angezeigt.

Er wurde am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Monaten bedingter Haft und 8.000 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.