Am Sonntag gab die Bundesregierung bekannt, dass der Lockdown verlängert wird. Es kommt auch zu Verschärfungen in einzelnen Bereichen. So gilt ab dem 25. Jänner in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen eine FFP2-Maskenpflicht, dann genügt der „normale“ Mundnasenschutz nicht mehr.
Kinder bis sechs Jahre sind wie schon bisher generell von der Maskenpflicht befreit, ab sechs Jahren gilt die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz. Größere Kinder werden auch von der FFP2-Pflicht betroffen sein, das genaue Alter wird noch definiert werden, hieß es im Sozialministerium. Neben dem Tragen der höherwertigen Maske wurde auch der „Babyelefant“ vergrößert: Die generelle Abstandsregel von einem Meter wurde auf zwei Meter ausgeweitet – mehr dazu in Pflicht zu FFP2-Masken und mehr Abstand (ORF.at).
In Supermärkten erhältlich
Die FFP2-Maken soll es in Supermärkten zum Selbstkostenpreis geben. Für Menschen mit niedrigem Einkommen werden die Masken sogar kostenlos sein. Auf die FFP2-Masken haben vor allem die Experten gedrängt. Die Schutzwirkung sei um ein vielfaches größer als bei einem herkömmlichen Mundnasenschutz, betont Wallner – mehr dazu in Wallner: Verlängerter Lockdown „unumgänglich“. In Bayern (Deutschland) gilt seit Montag eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und für den öffentlichen Nahverkehr.
Schulen bleiben weiter zu
Die Schulen bleiben – anders als zuvor von ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann angekündigt – jedenfalls bis zu den Semesterferien im Distanzunterricht. Am 8. Februar sollen die Schulen in Wien und Niederösterreich im Schichtbetrieb öffnen dürfen, alle anderen Bundesländer starten am 15. Februar. Gastronomie, Hotellerie und Veranstalter müssen sich weiter gedulden – Mitte Februar soll evaluiert werden, ob eine Öffnung im März möglich ist.
Homeoffice ist auch weiter nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Die Skigebiete können weiterhin geöffnet bleiben, auch Eislaufen bleibt erlaubt.