Der Schriftzug Verfassungsgerichtshof über dem Eingang des Gerichtsgebäudes
ORF.at/Roland Winkler
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Politik

Rasche Gesetzesänderung bei Volksabstimmungen

Nachdem der Verfassungsgerichtshof Teile des Vorarlberger Gemeindegesetzes und auch des Volksabstimmungsgesetzes als verfassungswidrig erklärt hat, will das Land die Mängel schnellstmöglich beheben.

Landtagspräsident Harald Sonderegger (ÖVP) kündigt an, dass man nun gemeinsam mit Rechtsexperten möglichst rasch alle notwendigen Schritte einleiten wolle. Das soll bereits in den nächsten Wochen passieren, eine Anpassung der Gesetze könnte dann Anfang nächsten Jahres im Landtag passieren. Wichtig sei, dass man möglichst schnell wieder verfassungskonforme Gesetze habe, so Sonderegger.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte vor wenigen Tagen der Anfechtung der Volksabstimmung in Ludesch vom 10. November 2019 stattgegeben und das Verfahren zur Gänze aufgehoben. Die Abstimmung drehte sich um die Umwidmung von Flächen zur Expansion des Fruchtsaftherstellers Rauch – mehr dazu in VfGH erklärte Volksabstimmung in Ludesch für nichtig (vorarlberg.ORF.at).

Weniger Volksabstimmungen in Zukunft?

Die direkte Demokratie sieht Sonderegger nicht gefährdet, aber eingeschränkt. Neben der Volksabstimmung gebe es ja weiterhin auch die Möglichkeiten der Volksbegehren und Volksbefragungen, in denen der Wille der Bevölkerung klar abgefragt werden kann. Volksabstimmungen könnten aber weniger werden, prognostiziert Sonderegger.