Ampel mit Rotlicht
Gina Sanders – stock.adobe.com
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Politik

CoV-Ampel: Rheintal und Walgau sind rot

Die Coronavirus-Ampel wird im Rheintal und im Walgau auf die höchste Warnstufe Rot gestellt. Das hat die CoV-Bundesampelkommission am Donnerstagabend beschlossen.

Situation in Vorarlberg

  • Rheintal: rot
  • Walgau: rot
  • Bregenzerwald: orange
  • Kleinwalsertal: orange
  • Montafon: orange
  • Brandnertal: orange
  • Klostertal: gelb
  • Arlberg: gelb
  • Großes Walsertal: gelb

Ausschlaggebend für die Einstufung ist die Sieben-Tage-Inzidenz. Diese gibt an, wie viele Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen registriert worden sind. Liegt dieser Wert über 200, ist die höchste Warnstufe Rot die Folge.

Im Bezirk Feldkirch liegt dieser Wert derzeit bei 236, in Dornbirn bei 225 und in Bregenz bei 205. Auch die täglichen Coronavirus-Fälle steigen weiter an – die genaue Entwicklung finden Sie hier: Dashboard der Landesregierung.

Nach der Sitzung der Kommission sind wie befürchtet die roten Gebiete auf der Coronavirus-Ampel deutlich ausgedehnt worden. Demnach sind ab Freitag, 21 Bezirke bzw. Regionen in sieben Bundesländern auf Rot gestellt. Wien blieb demnach Orange, neben der Bundeshauptstadt gibt es nur in Kärnten noch keine roten Flecken. In Vorarlberg werden die beiden Regionen Rheintal und Walgau auf Rot gestellt.

Verschärfte Maßnahmen des Landes

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) erinnern daran, dass am Samstag verschärfte Maßnahmen des Landes in Kraft treten:
– Einführung einer Registrierungspflicht für Gäste bei Gastronomiebetrieben
– Das Verbot von privaten Festen in Garagen und anderen Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen
– Die Untersagung von Vereinsveranstaltungen ab 22:00 Uhr, die überwiegend dem geselligen Beisammensein dienen
– Die Sperrstunde in der Gastronomie bleibt bei 22.00 Uhr
– Die Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Plätzen bleibt ebenfalls unverändert auf 250 Personen indoor und 500 outdoor
-Bei Veranstaltungen gilt nun von Anfang bis Ende eine Maskenpflicht, auch im Freien

Die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums ist am Donnerstagabend veröffentlicht worden. Sie bringt einige wesentliche Veränderungen. Fix ist nun auch, dass Gesichtsschilde untersagt werden und die Regel von einem Meter Abstand im öffentlichen Raum wiederbelebt wird – mehr dazu in Neue Verordnung gilt ab Sonntag.