Die Republik Österreich hat den Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech auf Schadenersatz geklagt, weil es in Bregenz zu Fehlern beim Auszählen der Stimmen gekommen ist. Geklagt hat der Bund via Finanzprokuratura. Jeweils 36.000 Euro Schadenersatz wollte der Staat von jenen 16 Bezirkshauptleuten und Wahlverantwortlichen, in deren Sprengeln es zu Schlampereien bei der Bundespräsidentenwahl gekommen ist.
OG Innsbruck bestätigt die Entscheidung
Wie bereits zuvor das Landesgericht Feldkirch hat nun auch das Oberlandesgericht Innsbruck zugunsten von Zech entschieden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Repubik könnte noch vor den Obersten Gerichtshof ziehen.