Hausfassade mit der Aufschrift „Bezirkshauptmannschaft Bregenz“
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Politik

BP-Wahl: Klage gegen Zech erneut abgewiesen

Im Rechtsstreit um die Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl vor vier Jahren ist die Klage gegen den Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech auch in zweiter Instanz abgewiesen worden. Als Verantwortlicher des Wahlsprengels Bregenz haftet Zech damit nicht für die Fehler beim Auszählen.

Die Republik Österreich hat den Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech auf Schadenersatz geklagt, weil es in Bregenz zu Fehlern beim Auszählen der Stimmen gekommen ist. Geklagt hat der Bund via Finanzprokuratura. Jeweils 36.000 Euro Schadenersatz wollte der Staat von jenen 16 Bezirkshauptleuten und Wahlverantwortlichen, in deren Sprengeln es zu Schlampereien bei der Bundespräsidentenwahl gekommen ist.

OG Innsbruck bestätigt die Entscheidung

Wie bereits zuvor das Landesgericht Feldkirch hat nun auch das Oberlandesgericht Innsbruck zugunsten von Zech entschieden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Repubik könnte noch vor den Obersten Gerichtshof ziehen.