Zech vor Gericht
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Gericht

BP-Wahl: Klage gegen Zech abgewiesen

Die Klage gegen den Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech, wegen der Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl 2016, wurde vom Landesgericht Feldkirch in erster Instanz abgewiesen. Als Verantwortlicher des Wahlsprengels Bregenz haftet Zech damit nicht für die Fehler.

Geklagt hat der Bund via Finanzprokuratura. Jeweils 36.000 Euro Schadenersatz wollte der Staat von jenen 16 Bezirkshauptleuten und Wahlverantwortlichen, in deren Sprengeln es zu Schlampereien bei der Bundespräsidentenwahl gekommen ist. In Bregenz sind beispielsweise die Wahlkuverts zu früh geöffnet worden. Demnach sollte auch Bezirkshauptmann Zech zahlen.

Geplanter Vergleich gescheitert

Die Republik forderte für die Fehler einen Teil der Neuwahl-Kosten zurück. Für einen früheren Vorarlberger Bezirkshauptmann-Stellvertreter bezahlte seine Versicherung. Bezirkshauptmann Zech war allerdings nicht versichert und sollte die verlangten 36.000 Euro selbst bezahlen, was er verweigerte.

Zuvor war ein Vergleich der Parteien am Landesgericht Feldkirch trotz eines entsprechenden Appells der Richterin gescheitert. Zech hatte nach der Verhandlung im November 2019 erklärt, das Vorgehen des Bundes sei „nicht nachvollziehbar und unverständlich“. Er und seine Mitarbeiter hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

Staat kann Rechtsmittel einbringen

Im Urteil des Landesgerichtes Feldkirch heißt es jetzt, dass das Wahlgesetz dazu diene, freie und persönliche Wahlen zu garantieren. Das Gesetz sei aber nicht dazu da, die Republik vor Vermögensschäden zu schützen. Das heißt, die Mehrkosten für die Wahlwiederholung in Höhe von insgesamt 8,5 Millionen Euro muss laut Gericht der Staat tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Staat kann noch Rechtsmittel einbringen.

Behördenleiter sieht sich bestätigt

Der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. „Ich bin natürlich erfreut und erleichtert“, so der Amtsleiter am Donnerstag. Das Urteil habe seine Rechtsansicht bestätigt.