Für nächste Woche – also vor Ende der dreiwöchigen Maßnahmenfrist – ist noch einmal ein Gesprächstermin vereinbart. Bis dahin werden auch freiwillige Verhaltensregeln geprüft, die die Tourismusvertreter für die Branche ausgearbeitet haben.
Das Vorziehen der Sperrstunde auf 22.00 Uhr als Maßnahme gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus in einigen Bundesländern wurde unter anderem von Wirtevertretern heftig kritisiert. Zunächst galt diese Regelung auch für Hotelbars, die dann in Vorarlberg aber ausgenommen wurden – sie dürfen Übernachtungsgäste bis 01.00 Uhr bewirten – mehr dazu in: Sperrstunde: Ausnahmeregelung für Hotelbars.