„Sperrstunde in der Gastronomie auf 22 Uhr vorverlegt“: Die BundeslŠnder Vorarlberg, Tirol und Salzburg verlegen aufgrund der steigenden Covid-19-Infektionszahlen die Sperrstunde in der Gastronomie ab Freitag auf 22.00 Uhr vor. – FOTO: APA/BARBARA GINDL
APA/BARBARA GINDL
APA/BARBARA GINDL
Coronavirus

Sperrstunde: Ausnahmeregelung für Hotelbars

Bei den strengen Coronavirus-Auflagen im Gastronomiebereich gibt es nun eine Ausnahme von der Sperrstundenregelung. Hotelgäste dürfen in der Hotelbar auch weiterhin nach 22.00 Uhr konsumieren – und zwar bis 1.00 Uhr, heißt es aus dem Landhaus in Bregenz. Das ist in einer Verordnung geregelt, die seit Mitternacht in Kraft ist.

Die Hotellerie hatte sich – wie die Gastronomie auch – gegen die coronavirusbedingte Vorverlegung der Sperrstunde auf 22.00 Uhr in Vorarlberg gewehrt. Für die Hotellerie gilt nun eine Sonderregelung, die aber ausdrücklich nur für Übernachtungsgäste gilt – diese dürfen nun bis 1.00 Uhr an der Bar konsumieren. Sonstige Nachtschwärmer oder Tagesgäste dürfen dagegen nach 22.00 Uhr nicht mehr an die Hotelbar gelassen werden.

„Rettungsanker für viele Betriebe“

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) begrüßte in einer Aussendung die „Reparatur der Covid-Verordnung“. Vorarlbergs ÖHV-Vorsitzende Heike Ladurner-Strolz sprach von einer „zielsicheren Verordnung“, die vermeidbare wirtschaftliche Folgeschäden reduziere. Es handle sich um „einen Rettungsanker für viele Betriebe“.

Montafoner Hotelbetreiber starteten Petition

Die drei westlichen Bundesländer Vorarlberg, Tirol und Salzburg hatten vor rund einer Woche wegen gestiegener Infektionszahlen die Sperrstunde vorverlegt. Dagegen wehrten sich in Vorarlberg zahlreiche Gastronomen und Hotelbetreiber. Die Hotelbetreiber im Montafon starteten eine Petition dagegen – mehr dazu in Sperrstundenregelung erhitzt Gemüter.