Grenzkontrolle der deutschen Polizei
Rüdiger Kottmann – stock.adobe.com
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Coronavirus

72-Stunden-Regelung für Pendler fällt

Die 72-Stunden-Regelung für Vorarlberger Berufspendler und Schüler nach Bayern (D) wird ab Montag – 24.00 Uhr – wieder aufgehoben. Das hat der Landkreis Lindau in einer Aussendung mitgeteilt.

Hintergrund für diese Änderung ist, dass die bayerische Staatsregierung klargestellt hat, dass Berufspendler, die in einem Risikogebiet leben und täglich zur Arbeit nach Bayern pendeln, von der Quarantänepflicht nicht erfasst werden. Gleiches gilt für Berufspendler, die in Bayern wohnen und in einem Risikogebiet arbeiten. Dies bedeutet, dass nur noch einzig der Arbeitgeber beurteilen muss, ob die Einreise notwendig ist.

Diese Regelung gilt gleichermaßen für Schüler, Studenten, Handwerker, Selbstständige und andere Grenzpendler. Zur Klarstellung wird empfohlen, dass der Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellt: „Unser Mitarbeiter xy muss gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der EQV zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst in das Bundesgebiet einreisen. Er ist daher von der Quarantänepflicht nach der EQV befreit.“

Nachdem Deutschland eine Reisewarnung für Vorarlberg ausgegeben hat, gab es bereits Sonderregelungen für Pendler – um auch das Wochenende zuhause in Vorarlberg verbringen zu können, wurde die 72-Stunden-Regelung eingeführt – mehr dazu in Lindau: Sonder-Regeln gelten. Nun fällt die 72-Stunden-Regelung. Das heißt: Unabhängig von der Länge des Aufenthalts im Ausland besteht keine Quarantänepflicht für Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst in das Bundesgebiet einreisen. Ungefähr 3.600 Deutsche pendeln zur Arbeit nach Vorarlberg und knapp 1.000 Vorarlberger in die andere Richtung – nach Deutschland.