Insel Lindau – Luftaufnahme
Hari Pulko/Lindau Tourismus
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Coronavirus

Lindau: Diese Sonder-Regeln gelten jetzt

Die deutsche Reisewarnung für Vorarlberg wirkt sich beiderseits der Grenze aus – auch den deutschen Gewerbetreibenden fehlen die Vorarlberger Kunden und Gäste. Aber auch Tausende Pendler und Handwerker sind betroffen, für die spezielle Regeln geschaffen wurden.

Ungefähr 3.600 Deutsche pendeln zur Arbeit nach Vorarlberg und knapp 1.000 Vorarlberger in die andere Richtung – nach Deutschland. Im Prinzip gilt für sie die 48-Stunden Regelung: Die Einreise nach Deutschland ist ohne Einschränkung möglich, wenn man zum oder vom Arbeitsplatz unterwegs ist und die Person davor weniger als 48 Stunden in Vorarlberg verbracht hat.

Regel auf 72 Stunden erweitert

Das funktioniert während der Arbeitswoche problemlos, am Wochenende unter Umständen nicht. Deshalb hat der Landkreis Lindau – er entspricht etwa einer Bezirkshauptmannschaft – diese 48-Stunden-Regelung auf 72 Stunden verlängert. Wer in Vorarlberg wohnt und in Deutschland arbeitet, kann so also auch das Wochenende problemlos zuhause verbringen.

Lindau hat damit versucht, eine Lösung für den „kleinen Grenzverkehr“ zu finden. Man wolle keine Situation mehr wie im Frühjahr, sagt Landrat Elmar Stegmann. Eine Schließung der Grenze könne er zwar nicht ausschließen, er gehe aber derzeit nicht davon aus. An den Grenzen wird momentan nur stichprobenartig kontrolliert.

Geschäftstermine müssen dringlich sein

Für Handwerker, die Aufträge ausführen sollen, spielt ein weiterer Faktor eine Rolle. „Nach derzeitigem Stand sind Geschäftstermine möglich, aber man muss nachweisen, dass dieser Termin oder dieser Auftrag dringend ist“, erklärt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Markus Anselment auf ORF-Nachfrage.

Jahrmarkt Lindau – Luftaufnahme
Hari Pulko/Lindau Tourismus
Der Lindauer Jahrmarkt fällt heuer ebenso wie die Hafenweihnacht aus

Was gilt für Einkauf, Besuch oder Arzt?

  • Einkaufen gehen darf man nicht mehr über der Grenze – außer man hat einen negativen Corona-Test dabei.
  • Famlie, Lebenspartner oder schutzbedürftige Personen dürfen besucht werden. Das wird als triftiger Reisegrund gesehen, eine Quarantäne-verpflichtung fällt weg.
  • Wenn eine dringende medizinische Behandlung nötig ist, ist ein Grenzübertritt möglich, heißt es. Es kann aber sein, dass ein negativer Corona-Test verlangt wird, das muss immer vorher mit dem Arzt oder dem Krankenhaus geklärt werden.
  • Ohne Einschränkung möglich ist die Durchreise durch Deutschland. Eine kurze Rast zur sicherheitsbedingten Erholung ist gestattet.