Passanten mit Mund Nasen Schutzmasken auf der Straße
APA/Herbert Pfarrhofer
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Coronavirus

Weiter keine Strafen für Maskenverweigerer

Abgesehen von Verstößen in öffentlichen Verkehrsmitteln straft die Polizei in Vorarlberg nicht mehr, wenn Menschen den Mund-Nasen-Schutz verweigern oder die Abstandsregeln nicht einhalten. In der Gastronomie oder bei Veranstaltungen drohen bei Verstößen aber nach wie vor Konsequenzen.

Nach einem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs, wonach einige CoV-Beschränkungen der Bundesregierung verfassungswidrig waren, haben die Bezirkshauptmannschaften Ende Juli die Kontrollen durch die Polizei gestoppt. Und daran hat sich bislang nichts geändert.

Warten auf neue Richtlinien

Die Polizei hat noch immer keinen neuen Auftrag von den Bezirkshauptmannschaften bekommen. Diese arbeiten aber nicht zu langsam, sondern die Ursache liegt bei der Bundesregierung. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat zwar gesagt, dass es schon bald neue Richtlinien für die Kontrollen geben soll. Mehr als diese Ankündigung ist aber bisher noch nicht passiert.

Innenminister Karl Nehammer bei Pressekonferenz
APA/Herbert Pfarrhofer
Die von Innenminister Karl Nehammer angekündigten neue Richtlinien für die Kontrollen lassen weiter auf sich warten.

Ohne neue Regeln können und wollen die Bezirkshauptmannschaften der Polizei die Kontrollen nicht erlauben – das sagt der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher. Wann diese Regeln kommen könnten, kann Burtscher nicht sagen. Er glaubt nicht, dass das noch im Laufe dieses Sommers der Fall sein wird.

Keine Strafanzeigen, dafür Zwangsmaßnahmen möglich

Doch auch ohne diese Regeln können die Bezirkshauptmannschaften Kontrollen durchführen. Es können derzeit zwar keine Strafanzeigen von der Polizei ausgestellt werden, aber im Bereich Gastronomie oder Veranstaltungen gibt es sehr wohl andere Mittel. Da sind sogenannte Zwangsmaßnahmen möglich.

Autokonzert in Egg
Maurice Shourot
Bei öffentlichen Veranstaltungen – wie hier einem Autokonzert in Egg – müssen weiterhin gewissen Regeln eingehalten werden.

Die Bezirkshauptmannschaft kann etwa ein Lokal, in dem die geltenden Bestimmungen nicht eingehalten werden, schließen oder eine geplante Veranstaltung – wie beispielsweise ein Konzert – untersagen. Vereinzelt ist das laut Herbert Burtscher auch schon passiert. Gröbere Probleme hat es nach Angaben des Feldkircher Bezirkshauptmanns bislang in Vorarlberg aber nicht gegeben.