Polizeiemblem auf Uniform
ORF
ORF
Coronavirus

CoV-Strafen: BHs warten auf Rechtsgrundlage

In Vorarlberg werden Maskenverweigerer und Personen, welche die Abstandsregeln nicht einhalten, derzeit nicht von der Polizei bestraft. Die zuständigen Gesundheitsbehörden – die Bezirkshauptmannschaften – haben die Polizei nicht dazu angewiesen. Nur dann könnte diese aktiv werden.

Der Verfassungsgerichtshof hat einige Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus für rechtswidrig erklärt. Die Polizei darf demnach das Fehlen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder die Nichteinhaltung der Abstandsregeln nur dann kontrollieren und bestrafen, wenn sie von der zuständigen Gesundheitsbehörde dazu beauftragt wird – im Fall von Vorarlberg sind das die Bezirkshauptmannschaften.

Polizei straft Masken-Verweigerer nicht mehr

Die Polizei in Vorarlberg straft nicht mehr, wenn Personen in Supermärkten, Post oder Bank den Mund-Nasen-Schutz verweigern oder Abstandsregeln nicht einhalten. Die Bezirkshauptmannschaften haben der Polizei dazu keine Befugnis mehr erteilt, was Voraussetzung wäre.

Unklare Rechtslage – BHs sind vorsichtig

Die Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften haben der Polizei diesen Auftrag jedoch nicht erteilt. Das soll erst dann der Fall sein, wenn es zu einer Gesetzesänderung kommt. Das heißt: Wer derzeit in Vorarlberg z.B. im Supermarkt, in der Post oder der Bank keinen MNS trägt oder den Mindestabstand nicht einhält, den erwartet keine Anzeige oder Strafe durch die Polizei.

Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof besteht bei der seit Freitag geltenden Maskenpflicht etwa für Supermärkte eine unklare Rechtslage. Deshalb seien die Bezirkshauptmannschaften besonders vorsichtig, sagt der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher, Sprecher der Vorarlberger Bezirkshauptleute.

Einkaufen in Zeiten der Coronavirus-Krise: Eine Supermarkt-Kundin trägt beim Einkaufen eine Schutzmaske und kauft Gemüse.
Mathis Fotografie
Die Einhaltung der MNS-Pflicht und der Abstandsregeln wird in Vorarlberg im Moment nicht von der Polizei kontrolliert.

Mit neuer Rechtsgrundlage wird wieder gestraft

Dazu komme, dass die Strafbestimmung derzeit auf das Betreten abziele – strafbar sei momentan also nur die Nichtbeachtung eines Betretungsverbotes, so Burtscher weiter. Konkret heißt das: Jeder Kunde muss beim Betreten des Supermarktes eine Maske tragen, dürfte sie dann rein theoretisch abnehmen und kann dafür nicht bestraft werden.

Die Sinnhaftigkeit dieser Bestimmung scheint mittlerweile auch im Gesundheitsministerium hinterfragt zu werden. Denn laut Burtscher wird bereits an einer Änderung gearbeitet. „Sobald die Rechtsgrundlage da ist, wird auch wieder gestraft“, so Burtscher.

Geschäfte können von Hausrecht Gebrauch machen

Tatsächlich können aber etwa die Supermärkte von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die betreffende Person des Hauses verweisen oder beim Betreten abweisen. Von Seiten des Lebensmittelhandels heißt es derzeit, man appelliere an die Kunden, die Masken auch im Geschäft zu tragen. Im schlimmsten Fall werde man Maskenverweigerer des Geschäftes verweisen, heißt es etwa bei Vorarlberger Supermarktkette Sutterlüty.

Situation regional unterschiedlich

Jede Gesundheitsbehörde kann selbst entscheiden, ob sie die Polizei dazu ermächtigt. Deshalb ist die Situation beispielsweise in Tirol anders. Hier ist die Polizei mit der Kontrolle und Bestrafung weiterhin beauftragt.