Bischof Krautwaschl beim Gottesdienst hinter Plexiglaswand
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Coronavirus

Keine Maskenpflicht bei Gottesdiensten

Trotz der ab Freitag geltenden österreichweiten Verschärfung der Maskenpflicht müssen die Besucher von Gottesdiensten in Vorarlberg vorerst keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Andere Regeln – wie etwa der Ein-Meter-Abstand zu anderen Personen – sind aber einzuhalten.

Die Bundesregierung hat am Dienstag die Maskenpflicht für Gottesdienste in Regionen mit hohen Infektionszahlen beschlossen. Das Gleiche gilt für Gottesdienste, an denen viele Rückkehrende aus Risikogebieten im Ausland teilnehmen. Da die Zahl der Neuinfektionen in Vorarlberg immer noch niedrig ist, wird nach Angaben der Katholischen Kirche Vorarlberg die generelle Maskenpflicht beim Gottesdienst hierzulande momentan nicht wieder eingeführt.

Maskenpflicht nur bei großer Besucherzahl

Die Diözesanleitung empfiehlt den Menschen jedoch, beim Betreten und Verlassen der Kirche einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Und in einem Fall ist der Mundschutz verpflichtend: wenn vielen Menschen einen Gottesdienst mitfeiern, etwa bei großen Beerdigungen.

Wichtig ist nach wie vor die Einhaltung der bestehenden Regelungen wie zum Beispiel der Ein-Meter-Abstand für Personen, die nicht im selben Haushalt leben. Außerdem werden die Gläubigen aufgerufen, auf den Friedensgruß per Handschlag verzichtet werden. Zudem appelliert die Diözesanleitung neuerlich, dass Personen, die krank sind oder bei denen der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, auf das Mitfeiern des Gottesdienstes verzichten bzw. dass sie keine liturgischen Ämter und Dienste ausführen.