Angeklagter Ex-Polizist auf Anklagebank
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Chronik

Sensible Daten weitergegeben: Ex-Polizist verurteilt

Wegen Amtsmissbrauchs ist am Mittwoch ein ehemaliger Polizist am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen worden. Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass der 58-Jährige über Jahre hinweg unerlaubt dutzende Strafregisterabfragen aus dem Polizeicomputer gemacht hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Er ist zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von knapp 4.700 Euro verurteilt worden – 360 Tagessätze a 13 Euro setzte das Gericht fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sein Verteidiger hat von einem „Helfersyndrom“ bei seinem Mandaten gesprochen. Der Staatsanwalt hingegen hat betont, dass der Angeklagte äußerst sensible Daten weitergegeben hat – meist ohne Einverständnis der betroffenen Personen. Gerade als Polizist hätte er es besser wissen müssen. Zu diesem Schluss ist letzlich auch das Schöffengericht gekommen. Erschwerend war aus Sicht des vorsitzenden Richters der lange Tatzeitraum und die Häufigkeit der Taten. Mildernd wirkte sich aus, dass der Mann kein Geld kassiert hat und bislang unbescholten ist.

Sensible Daten weitergegeben: Ex-Polizist verurteilt

Wegen Amtsmissbrauchs ist am Mittwoch ein ehemaliger Polizist am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen worden. Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass der 58-Jährige über Jahre hinweg unerlaubt dutzende Strafregisterabfragen aus dem Polizeicomputer gemacht hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Abfragen für Liechtensteiner Sicherheitsfirma

Der Prozess gegen den Ex-Polizisten hatte schon im März begonnen, er war kurz vor dem Coronavirus-„Lock-down“ vertagt worden. Der Mann soll für eine Liechtensteiner Sicherheitsfirma, für die er nebenbei gearbeitet hat, Abfragen aus dem Polizeicomputer getätigt haben – und zwar vor allem über Mitarbeiter, die Geldtransporte begleitet haben und vorweisen mussten, dass sie nicht vorbestraft sind.

Angeklagter: Abfragen waren nicht illegal

Vor Gericht erklärte der Angeklagte am Dienstagvormittag, er habe zwar für die Sicherheitsfirma Personenabfragen aus dem Polizeicomputer besorgt, aber das sei nicht illegal gewesen. Und er sei davon ausgegangen, dass die betroffenen Mitarbeiter informiert gewesen seien.

Zeugen mit gegenteiligen Aussagen

Der Inhaber der Sicherheitsfirma sagte vor Gericht aus, dass der Angeklagte seine Hilfe angeboten habe, wenn es um das kurzfristige Beschaffen der Personendaten gegangen sei. Alle Mitarbeiter hätten darüber Bescheid gewusst und keiner habe sich etwas dabei gedacht.

Prozess: Ex-Polizist beschreibt Datenabfrage als legal

Ein Ex-Polizist muss sich seit Dienstagvormittag erneut vor Gericht verantworten. Der Mann ist bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er Daten unerlaubterweise abgerufen und weitergegeben hat. Dieses Mal geht es wieder um Abrufe – und zwar von hochsensiblen Personendaten.

Dem widersprachen aber andere Zeugen – allesamt Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter der Sicherheitsfirma. Sie hätten nichts von den Abfragen gewusst und den Angeklagten auch nie damit beauftragt. Es stehen noch weitere Zeugenbefragungen auf dem Programm – allerdings haben sich mehrere Zeugen entschuldigt oder sind nicht vor Gericht erschienen.

Bereits wegen unerlaubter Datenabfragen verurteilt

Der frühere Polizist wurde bereits im Sommer des Vorjahres wegen unerlaubter Datenabfragen verurteilt – die Strafe wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit lautete auf 24 Monate Haft, 16 Monate davon wurden auf Bewährung ausgesprochen.

Das Gericht ging damals auch davon aus, dass der 58-Jährige die illegal abgefragten Daten für Geld weitergab. Im März dieses Jahres wurde der Mann, der den Polizeidienst inzwischen verlassen hat, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 110.000 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt – mehr dazu in Ehemaliger Polizist zu Haftstrafe verurteilt (vorarlberg.ORF.at).