Angeklagter ehemaliger Polizist
ORF
ORF
Chronik

Ehemaliger Polizist zu Haftstrafe verurteilt

Am Landesgericht Feldkirch ist am Mittwoch ein 57-Jähriger wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Polizist Daten unerlaubterweise abgerufen und weitergegeben hat.

Aus Sicht des Schöffengerichts waren die Aussagen des 57-Jährigen nicht überzeugend. Er habe sich in zahlreiche Widersprüche verstrickt, sagte Richterin Nadine Heim. Der Mann erhielt eine Haftstrafe von 24 Monaten, davon acht Monate unbedingt.

Auch drei Mitangeklagte wurden wegen Bestechung schuldig gesprochen. Sie erhalten ebenfalls teilbedingte Haftstrafen zwischen 15 und 21 Monaten. Davon ist ein Urteil rechtskräftig. Der ehemalige Polizist hat sich Bedenkzeit erbeten.

Abfragen aus Polizei-Datenbanken

Im Prozess gegen den ehemaligen Polizisten, dem Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen werden, bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig. Dass er Abfragen aus Polizei-Datenbanken gemacht hat, die er eigentlich nicht hätte machen dürfen, und die Informationen dann weitergegeben hat, gab der 57-Jährige zu. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er dadurch einen Amtsmissbrauch begangen hat.

Verteidiger sieht „Helfersyndrom“

Der ehemalige Polizist bestritt aber vehement, dass er für diese Freundschaftsdienste jemals Geld verlangt oder gar angenommen hat. Von Bestechung könne daher keine Rede sein.

Laut Verteidiger liegt beim Angeklagten ein „Helfersyndrom“ vor – wenn ihm jemand aus seinem Bekanntenkreis von einem Problem erzählt habe, dann habe er einfach helfen wollen. Im Nachhinein gesehen, hätte er das manchmal lieber nicht tun sollen, sagt der Beschuldigte vor Gericht.

Unterschiedliche Aussagen zur Geld-Frage

Dass er kein Geld genommen habe, bestritten zwei der fünf Mitangeklagten. Ein Gastronomen-Ehepaar sagte vor Gericht aus, man habe ihm für seine Dienste 13.000 Euro bezahlt. Das sei nicht wahr, konterte der Hauptangeklagte. Er witterte eine Retourkutsche des Duos, weil er einen Bekannten des Ehepaars zu einer Anzeige angestiftet haben soll.

Verteidigung forderte mildes Urteil

Das kosovarisch-rumänische Gastronomen-Ehepaar hätten dem 57-Jährigen vertraut, so der Mann und die Frau am Mittwoch vor Gericht. Das Geld sei aber nicht wie ausgemacht zur Zahlung offener Gerichtskosten in der Schweiz verwendet worden. Für den Verteidiger des Hauptangeklagten eine klare Sache – schließlich sei es niemals zu einer Geldübergabe gekommen.

Ganz im Gegenteil: Sein Mandant habe dem Paar 700 Euro geliehen. Für den ehemaligen Polizisten beantragte der Verteidiger ein mildes Urteil, weil dieser nur in einem einzigen Fall einen Amtsmissbruch begangen haben.

32-seitige Anklageschrift

Laut der 32-seitigen Anklageschrift soll der Ex-Polizist im Vorjahr in Österreich und der Schweiz personenbezogene Daten illegal abgerufen und gegen Bezahlung an seine Mitangeklagten weitergegeben haben – an drei Männer und eine Frau.

Bei den weitergegebenen Daten soll es sich neben Angaben zu Waffenverboten, Haftbefehlen und Aufenthaltsermittlungen auch um Auskünfte gehandelt haben, ob und wo gewisse Personen ungehindert in die Schweiz oder nach Österreich einreisen können. Für diese Informationen soll der Ex-Polizist von den vier Mitangeklagten 15.000 Schweizer Franken erhalten haben – mehr dazu in Korruptionsverdacht gegen Polizisten.