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Chronik

Weiterhin Unklarheiten bei Grenzkontrollen

Die Grenzen waren nun zwei Monate lang geschlossen. Nur Berufspendler, der Warenverkehr und Personen, die einen triftigen Grund hatten, durften die Grenze passieren. Bald soll es mit stichprobenartigen Kontrollen für mehrere Personen wieder möglich sein, die Grenzen zu passieren, doch es herrschen noch Unklarheiten.

Die Vorarlberger Landesregierung wartet derzeit auf klare Vorgaben aus Deutschland. Die deutsche Verordnung zu den Grenzkontrollen läuft am Freitag um 24.00 Uhr aus. Bis dahin kann die Verordnung verlängert werden, oder durch eine neue ersetzt werden. Tritt eine neue Verordnung in Kraft, umfasst diese klaren Richtlinien, bleibt die alte Verordnung aufrecht, ist es möglich, dass die sogenannten „triftigen Gründe“ für eine Grenzüberschreitung erweitert werden.

Für diese Vorgehensweise hatte sich auch die Vorarlberger Landesregierung in ihrem eigenen Ermessen entschieden. Anfangs waren in Vorarlberg Grenzübertritte nur für Berufspendler und den Warenverkehr möglich. Schrittweise wurde diese Berechtigung schließlich auf Lebenspartner, die im Grenzgebiet wohnen, oder auch für die Betreuung von Tieren ausgeweitet. Ähnlich können es nun die deutschen Behörden praktizieren, heißt es vom Land. Derzeit arbeitet das deutsche Bundesinnenministerium an einer Muster-Verordnung. Somit kann es noch ein paar Tage dauern, bis es an der Grenze zu Bayern Lockerungen geben wird.

Stichprobenartige Kontrollen möglich

Für die Einreise nach Österreich bleibt momentan die geltende Verordnung in Kraft. Einreisen dürfen deshalb weiterhin nur Berufspendler, der Warenverkehr und Personen, die einen triftigen Grund haben. Geplant ist, dass an den Grenzen nur mehr einzelne Personen kontrolliert werden. Durch die derzeitige Situation kann es passieren, dass man mit Glück nach Deutschland ausreisen kann, bei der Einreise aber nach einer Stichprobenkontrolle für 14 Tage in Quarantäne muss. Denn für die Einreise nach Österreich kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden, das beweist, dass man gesund ist. Das ärztliche Attest darf dabei nicht älter als vier Tage sein.

Lockerungen an den Grenzen zu Nordrhein-Westfalen

Eine erste Entspannung zeichnet sich in Nordrhein-Westfalen ab. Das deutsche Bundesland, das an Belgien und die Niederlande grenzt, hat heute die Quarantäne-Bestimmungen gelockert. Dort gilt: Wer aus EU-Ländern, oder Island, Norwegen, Liechtenstein der Schweiz und Großbritannien einreist, muss nicht mehr 14 Tage in Quarantäne. Wenn die anderen deutschen Bundesländer diesem Beispiel folgen, würde das eine deutliche Erleichterung im Reiseverkehr bedeuten. Wer bei den stichprobenartigen Grenzkontrollen Symptome aufweist, wird jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit zurückgeschickt.

Damit am Wochenende an den Grenzen Klarheit herrscht, wird das Land Vorarlberg am Nachmittag noch einmal die aktuellen Bestimmungen veröffentlichen.