Eingefrorene Eizellen
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Chronik

Klage gegen Kinderwunschzentrum Zech abgewiesen

Das Landesgericht Feldkirch hat die Klage einer Schweizer Patientin gegen das Bregenzer Kinderwunschzentrum Zech abgewiesen. Die Frau warf dem Institut vor, befruchtete Eizelle verwechselt zu haben, und vorhandene nicht herauszurücken.

Die Frau war der Meinung, dass es im Rahmen ihrer In-vitro-Fertilisationsbehandlung im Jahr 2016 zu einer Verwechslung der befruchteten Eizellen gekommen sei. Zudem behauptete sie, dass noch weitere befruchtete Eizellen von ihr vorhanden seien und klagte vor Gericht auf deren Herausgabe.

Laut Auskunft des Kinderwunschzentrums wurden im Urteil sämtliche Klagepunkte abgewiesen und die Vorwürfe als falsch und haltlos erklärt. Die Klägerin muss dem Institut die Prozesskosten ersetzen.

Sohn sagte gegen Institut aus

Bei dem Prozess ging es auch um Dokumentationsfehler. Der ehemalige ärztliche Leiter und Sohn des Firmengründers, Nicolas Zech sagte gegen das Institut seines Vaters aus – mehr dazu in Knalleffekt: Nicolas Zech sagt gegen Institut aus (vorarlberg.ORF.at).

Laut dem IFV-Institut Zech konnten Zeugenaussagen der behandelnden Ärzte, Biologen und IT-Experten sowie die eingebrachten Gutachten vor Gericht nachvollziehbar darlegen, wie minutiös eine solche Kinderwunschtherapie abläuft.