Eine 43-jährige Schweizerin, die 2016 zweimal erfolglos behandelt wurde, hat das Institut wegen Dokumentationsfehlern und der Herausgabe der Eizellen geklagt. Nicolas Zech, der von 2011 bis 2015 ärztlicher Leiter des Fortpflanzungsinstitutes war und dessen Gründer sein Vater Herbert Zech ist, sprach am Freitag vor Gericht ebenfalls von Dokumentationsfehlern. Davon habe es zahlreiche gegeben – und auch Verwechslungen, so Nicolas Zech.
Unternehmenssprecherin Silke Wenk bezeichnete die Aussage von Nicolas Zech als haarsträubend. Diese widerspreche allen Zeugenaussagen, sie könne das nur auf innerfamiliäre Konflikte zurückführen, so Wenk. Die Software sei zertifiziert und sicher. Auch eine Ärztin, ein Arzt und eine Biologin wiesen als Zeugen den Vorwurf der Dokumentationsfehler zurück.
Streitwert von 100.000 Euro
Für den Anwalt der klagenden Schweizerin, Andreas Ermacora, liegen die Fehler jedoch nicht bei der Software. Vielmehr seien die schriftlichen Dokumente für die Patientin maßgeblich, diese strotzten aber vor Fehlern. Ein Patient müsse sich auf die schriftliche Dokumentation verlassen können – das sei auch im Gesetz so geregelt, so der Anwalt.
Der Streitwert im Prozess liegt bei 100.000 Euro, so hoch bewertet der Anwalt der klagenden Schweizerin die zwei befruchteten Eizellen, deren Herausgabe sie fordert. Die Ärztin, der Arzt und die Biologin als Zeugen verneinten die Existenz – von der Schweizerin seien keine befruchteten Eizellen mehr tiefgefroren. Beim nächsten Prozesstag sollen weitere Zeugen geladen werden.
Einblicke in Prozess um vertauschte Eizelle
Wieviel ist eine befruchtete Eizelle wert? Darum ging es am Freitagnachmittag unter anderem beim Prozess gegen das Bregenzer Fortpflanzungsinstitut „NEXTCLINIC-IVF Zentren Prof. Zech“.