Mann trägt ein Gesichtsschild
ORF Vorarlberg
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Coronavirus

Gesichtsschilder ausdrücklich erlaubt

Ab Mai treten aufgrund der positiven Entwicklung der Infektionszahlen zahlreiche Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Künftig regelt die neue Lockerungsverordnung den Alltag und sie bringt auch Neuerungen zum Beispiel bei der Maskenpflicht. Ausdrücklich erlaubt sind Gesichtsschilder.

Beim Betreten eines öffentlichen Gebäudes muss ein Meter Abstand und nun auch ein Mundnasenschutz getragen werden. Ausnahmen bei der Maskenpflicht gibt es für Kinder unter sechs Jahren und für Menschen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.

Plexiglas-Visier rechtlich erlaubt

Rechtlich erlaubt sind nun auch Plexiglas-Visier. Das gibt nun auch der Gastronomie in Vorarlberg Sicherheit, denn am Donnerstag gab es noch Verwirrung darüber, ob Gesichtsschilder beim Servicepersonal erlaubt sind oder nicht. Während sich Gastronomiesprecher Andrew Nussbaumer für die Schilder stark gemacht hatte, war Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) gegen das Tragen der Visiere im Gastronomiebereich – mehr dazu in Visier oder Maske? Verwirrung in der Gastronomie (vorarlberg.ORF.at).

Verwirrung um Schutz in Gastronomie

Verwirrung gab es in der Gastronomie zur Frage, ob in zwei Wochen eine Plexiglas- oder eine Mund-Nasenschutz-Maske für das Personal genügt.

Keine Einschränkungen im privaten Wohnbereich

Erlaubt werden nun Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen. Bei Begräbnissen sind 30 Personen zugelassen. Veranstaltungen im privaten Wohnbereich sind von den Einschränkungen ausdrücklich ausgenommen.

Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen

Am Samstag dürfen alle Geschäfte öffnen, als Kennzahl gelten nun zehn Quadratmeter pro Kunde anstatt 20. Fahrschulen dürfen aufsperren. Bibliotheken, Museen, Seilbahnen, Schwimmbäder etc. bleiben weiterhin geschlossen.