Jesus auf Kreuz
APA/ROBERT JAEGER
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Religion

Gottesdienste bald unter Auflagen erlaubt

Ab 15. Mai sind öffentliche Gottesdienste unter speziellen Sicherheitsauflagen wieder erlaubt, das wurde heute von Kulturministerin Susanne Raab (ÖVP) und Kardinal Christoph Schönborn in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekanntgegeben.

Was anfangs mit dem Auslassen des Händedrucks beim Friedensgruß begann, endete schließlich mit der Absage aller kirchlichen Messfeiern. Nach dem Wegfall der Kirchgänge reagierte der ORF Vorarlberg mit Radiogottesdiensten, um den Gläubigen die Messfeier zumindest zuhause zu ermöglichen – mehr dazu unter Kirchen rufen zum gemeinsamen Gebet auf.

Historisch einzigartige Situation

Auch während des 30-jährigen Krieges und der Zeit der Cholera kam es zu Verwerfungen in der Gottesdienstordnung, aber eine Komplettabsage des Messdienstes, ist einzigartig, erzählt Kirchenhistoriker Rainer Bayer: „Einzig und allein zu Pestzeiten dürften die Verhältnisse in Vorarlberg ähnlich gewesen sein.“ Ab Mitte Mai dürfen die Gläubigen für die Gottesdienste wieder in die Kirchen.

Gottesdienste mit Auflagen

Am Donnerstag haben Kardinal Christoph Schönborn und Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekanntgegeben, dass ab dem 15. Mai wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden können – unter Auflagen.

Gottesdienste mit begrenzter Anzahl an Gläubigen

Allerdings nur unter der Bedingung, dass jeder Anwesende 20 Quadratmeter Platz hat und zwischen den Gläubigen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird. Dazu kommt das verpflichtete Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das regelmäßige Desinfizieren von Türen und Bänken und es darf sich nur eine beschränkte Anzahl von Menschen gleichzeitig in der Kirche befinden.

„Die große Frage, die sich uns nun jetzt stellt, wer schreibt den Gläubigen vor, wer wann ins Gotteshaus darf und wer nicht. Es finden schon Überlegungen statt, wie wir mit dieser schwierigen Situation umgehen“, berichtet der Feldkircher Bischof Benno Elbs. Bis Mitte Mai sei ja noch etwas Zeit, um zu einer Regelung zu kommen, mit der man niemanden kränkt, wenn die Kirche schon zu voll ist, sagt Elbs.

Talk mit Benno Elbs

Diözesanbischof Feldkirch

Spezielle Regelung bei Körperkontakt

Ebenso schwierig gestaltet sich die Planung der Glaubenselemente mit Körperkontakt, wie zum Beispiel das Empfangen der Kommunion und des Friedensgrußes: „Wir sind hier auch mit Medizinern im Gespräch, wie der Kommuniongang gestaltet werden kann, damit das Inflationsrisiko so gering wie möglich oder gleich null ist. hier existieren bisher verschiedene Ideen aber noch keine detaillierte Regelung.“ Die Kirche werde österreichweit versuchen, in Absprache mit den Gesundheitsbehörden, bald eine praktikable Lösung zu finden.

Mehr zum Thema finden sie hier unter – Gottesdienste ab 15. Mai unter Auflagen.