Paar an der Grenze
ORF Vorarlberg
ORF Vorarlberg
Coronavirus

Verwirrung bei Grenzübertritten von Paaren

Die geänderten Einreisebestimmungen für Paare an den Grenzübergängen haben am Osterwochenende wiederholt für Unklarheiten gesorgt. Die Behörden im Drei-Länder-Eck haben unterschiedliche Bestimmungen. Vorarlberg ist das einzige Land, dass eine Einreise von Lebenspartnern unter Auflagen gestattet. Das Land verspricht Aufklärung.

Die Situation ist komplex und Bestimmungen sorgen bei den Nachbarstaaten für interne Abstimmungsnotwendigkeiten, sagt Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP). Eine Lösung werde weiterhin gesucht: "Seitens der österreichischen Bundesregierung wird festgelegt, wer unter welchen Bedingungen nach Österreich einreisen kann. Unsere Nachbarstaaten haben zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie jedoch eigene, aktuell gültige Bestimmungen über die Einreise getroffen, welche wir nicht direkt beeinflussen können.“

Für Paare nicht erfreulich

Vorarlberg sei derzeit das einzige Land im Drei-Länder-Eck, dass eine Einreise von Lebenspartnern ermöglicht, für Deutschland, die Schweiz und Liechtenstein ist dies derzeit nicht möglich, meint Gantner. In die Nachbarstaaten dürfen weiterhin nur Personen unter „besonders berücksichtigungswürdigen Umständen“ oder in „Situationen äußerster Notwendigkeit“ einreisen. Grenzübertritte für Privatzwecke fallen nicht darunter, erklärt Gantner.

Liebe mit Grenzen

Ähnlich kurios wie im Kleinwalsertal ist nach wie vor die Situation für alle, die ihren Lebenspartner oder Kinder in Deutschland oder in der Schweiz haben. Sie können einander nicht besuchen. Die Politik hat zwar Lösungen versprochen – die Praxis schaut aber anders aus. Strafen verschärfen den Herzschmerz an der Grenze zusätzlich.

Schweiz: Bußgeld bei Rückreise

Nach österreichischem Recht dürfen Lebenspartner aus der Schweiz, Liechtenstein oder aus Deutschland nach Österreich einreisen. Allerdings muss die Lebenspartnerschaft bei der Grenzkontrolle glaubhaft gemacht werden, etwa durch die Wohnsitzbestätigung beim Partner in Österreich. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Lebenspartner aus der Schweiz und Liechtenstein nach dortigem Recht nicht ausreisen dürfen. „Es sind uns in diesem Zusammenhang Fälle bekannt, wonach von Schweizer Seite deshalb ein Bußgeld von 100 Schweizer Franken bei der Wiedereinreise eingehoben wurde“, sagt Gantner. Weiters darf nach den deutschen Bestimmungen der Besuch nicht länger als 48 Stunden dauern, ansonsten muss man in Quarantäne.

Unbedingt Informationen einholen

Es ist deshalb sehr wichtig, sich vor einer Ein- bzw. Ausreise über die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen der Nachbarstaaten Schweiz, Liechtenstein und Deutschland zu informieren, sagt Gantner. Währenddessen würden von Vorarlberger Seite initiiert verschiedene Gespräche mit allen beteiligten Stellen in den Nachbarländern laufen, um eine praktikable Lösung zu finden.