Schweizer Grenze gesperrt
ORF Vorarlberg
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Coronavirus

Behörden uneins: Kein Grenzübertritt für Paare

Die deutschen Behörden sind sich nicht einig: Das Landratsamt Lindau hat am Freitagabend offiziell verkündet, dass sich Menschen, deren Partner über der Grenze in Vorarlberg oder in Bayern leben, wieder treffen dürfen. Dennoch verweigert die deutsche Bundespolizei den Betroffenen die Ein- bzw. Ausreise.

Am Freitag hatte Landeshauptmann Markus Wallner von Neuregelungen an der Grenze berichtet, nannte jedoch nur besondere familiäre Umstände wie Krankheit eines Angehörigen als Grund für einen Grenzübertritt – mehr dazu in Ab sofort Ausnahmen beim Grenzübertritt (vorarlberg.ORF.at).

Umso überraschender, als von bayerischer Seite am Freitagabend die Erlaubnis kam, dass Menschen ihre Partner dies- und jenseits der Grenze besuchen dürften. Lindaus Landrat Elmar Stegmann teilte das in einer offiziellen Pressemitteilung mit. Das Landratsamt habe auf Bitten Betroffener die rechtliche Auslegung der Einreise-Quarantäneverordnung über das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege prüfen lassen. Wie das Ministerium am Freitag mitteilte, „ist der Besuch eines Lebenspartners auch über die Landesgrenze hinweg möglich“, so die Auskunft des Landratsamtes.

Realität an der Grenze ist eine andere

Die Realität an der Grenze ist eine andere. Wie ein Lokalaugenschein am Samstagvormittag zeigte, lässt die deutsche Bundespolizei Betroffene nicht über die Grenze.

Paar das sich nur kurz an der Grenze sehen durfte.
Privat

Inja Schneider aus Wolfurt (Vorarlberg) und ihr langjähriger Lebensgefährte Gerd Kaluzinski aus Lindau (Bayern) wollten sich am Samstag nach vier Wochen Trennung am Grenzübergang Lindau-Hörbranz treffen. Trotz der Vorlage des entsprechenden Schreibens vom Lindauer Landrat ließ die Bundespolizei Inja Schneider nicht über die Grenze. Man wisse nichts von derartigen Ausnahmen, so die Polizisten an der Grenze.

Auf ORF-Anfrage teilte das bayerische Innenministerium in München mit, dass die Verordnung über gegenseitige Besuche von Lebenspartnern am Freitag im bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht worden und somit gültig sei.

Keine Lösung für Ostern

Laut Bayerischem Staatsministerium darf ein in Deutschland lebender Partner seinen Lebenspartner im Ausland besuchen, er muss jedoch innerhalb von 48 Stunden wieder nach Deutschland zurückkehren, lautete die Auskunft aus dem Lindauer Landratsamt.

„Ich freue mich mit den Paaren, dass diese Lösung gefunden wurde und sie nun das Osterfest gemeinsam verbringen können“, so Stegmann. Das teilte Stegmann in persönlichen E-Mails auch den betroffenen Paaren mit. Die Freude währte jedoch für Inja und Gerd nur kurz. Und aus einem gemeinsamen Osterfest wird auch nichts.

Grenzen bleiben dicht für grenzüberschreitende Paare

„Diese Entscheidung hat jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Bundespolizei und ihrer Tätigkeit an der Grenze“, erklärte daraufhin der Pressesprecher der deutschen Bundespolizei. Heißt im Klartext: Die Grenzen werden nicht geöffnet für Lebenspartner.

Denn die Verordnung sei nicht stimmig mit der Verordnung zu den geltenden Quarantänemaßnahmen. Zudem sei überhaupt nicht geklärt, wie eine Lebenspartnerschaft genau definiert sei. Und der auf 48 Stunden beschränkte Aufenthalt sei ebenfalls in der Praxis kaum kontrollierbar, so der Bundespolizei-Pressesprecher gegenüber vorarlberg.ORF.at.

Petition von Bürgerinnen und Bürgern

In einer Petition haben Bürgerinnen und Bürger die österreichische Bundesregierung aufgefordert, die Grenzen für Privatleute wieder zu öffnen. Eine lückenlose Grenzschließung sei unverhältnismäßig. Viele Betroffene leiden besonders unter dem Alleinsein, unter der Trennung von nahestehendsten, geliebten Menschen, heißt es in der Petition auf dem Kapagnen-Netzwerk Avaaz. Dies in einer Zeit, die ohnehin von außertourlichen, harten Einschränkungen geprägt sei. Die Initiatoren befürchten, dass es in diesem Bereich verstärkt zu posttraumatischen Belastungsstörungen kommen könnte. Über 5.000 Menschen haben die Petition bis Samstag unterzeichnet.