Ab sofort können Familienmitglieder und ausländische Personen bei Nachweis besonders berücksichtigungswürdiger Gründe im familiären Kreis leichter die Grenze passieren. Gleiches gilt für Personen, die ein Tier in einem Stall außerhalb von Österreich eingestellt haben. Das war am Donnerstag auch in der Sonderausgabe von „Neues bei Neustädter“ Thema – mehr dazu in CoV: Fragen an Landeshauptmann Wallner (vorarlberg.ORF.at).
Besondere Gründe
Besondere familiäre Gründe sind beispielsweise Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder Besuche eigener Kinder im Rahmen von Obsorgeverpflichtungen oder gesetzlichen Besuchsrechten.
Pferdebesitzerinnen und -besitzer, die ihr Tier oder Tiere in einem Stall außerhalb von Vorarlberg eingestellt haben, können nun auch wieder über die Grenze, so Gantner.
Eigenerklärung statt ärztliches Zeugnis
Anstatt eines ärztlichen Zeugnisses über die negative Coronavirus-Testung kann nunmehr eine Eigenerklärung an der Grenze vorgewiesen werden, informierten Landeshauptmann Markus Wallner und Sicherheitslandesrat Christian Gantner (beide ÖVP) am Freitagnachmittag. „Wir sind froh um die Neuregelung im Sinne der Familien und des Tierwohls“, so der Landeshauptmann.