Von der Bergstation Diedamskopf mit Ausblick auf Widderstein, Üntschenspitze und Lechtalgebirge, Winter, schnee und Skifahrer
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Coronavirus

Quarantäne-Maßnahmen werden ausgeweitet

Nachdem das Arlberg-Gebiet unter Quarantäne steht, müssen sich alle Vorarlbergerinnen und Vorarlberger beim Land melden, die sich in den vergangenen 14 Tagen dort aufgehalten haben. Am Mittwoch wurde auch bekannt, dass das Bundesland Tirol zum Coronavirus-Risikogebiet erhoben werden soll.

Somit müssen sich nicht nur Heimkehrer aus Risikoländern wie Italien, dem Iran etc. und aus den unter Quarantäne gestellten Gebieten in Tirol, Vorarlberg und Kärnten 14 Tage isolieren, sondern alle, die in den letzten zwei Wochen irgendwo in Tirol waren. Dies sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Dienstag auf Puls4. Davon könnten auch Vorarlbergerinnen und Vorarlberger betroffen sein.

Online-Formular muss ausgefüllt werden

Vorarlberg ist von diesen Maßnahmen sehr stark betroffen. Das Land will mit einem Online-Kontaktformular feststellen, wer sich in Quarantäne begeben muss. Das gilt auch für Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in den jetzt gesperrten Gebieten am Arlberg aufgehalten haben. Die Landesregierung fordert Betroffene dazu auf, sich über das Formular zu melden.

Fünf Corona-Fälle in Lech

Nach einer Häufung von Infektionsfällen in der Arlberggemeinde Lech – fünf Personen aus dem Ort sind positiv getestet worden – hat die Landesregierung die Region Arlberg unter vollständige Quarantäne gestellt. Niemand darf die Region betreten oder verlassen. Konkret von der Quarantäneanordnung umfasst sind die Gemeinde Lech, die Lecher Ortschaft Zürs, die Gemeinden Warth und Schröcken sowie die Ortschaft Stuben in der Gemeinde Klösterle.

Quarantäne für Besucher von Risiko-Gebieten

Auch wer in den vergangenen 14 Tagen in der Risiko-Region etwa zum Skifahren war, muss sich in Quarantäne begeben. Das gilt auch für die in Tirol gesperrten Regionen Paznauntal und St. Anton sowie für Heiligenblut in Kärnten.

Um festzustellen, wer aus diesem Grund in Quarantäne muss, ruft das Land Vorarlberg alle Betroffenen auf, sich über das Online-Kontaktformular zu melden. Diese Personen werden aufgefordert, sich in Quarantäne zu begeben – nicht freiwillig, sondern verpflichtend.

Ausnahmen gebe es in diesem Personenkreis für Menschen, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, etwa in Krankenanstalten, der Pflege, dem Lebensmittelbereich oder dem Öffentlichen Verkehr – allerdings mit Auflagen. Wer in Quarantäne muss, der erhält wenn nötig einen Bescheid zur Vorlage beim Arbeitgeber.

Formular auch für Kontaktpersonen von Infizierten

Ebenfalls über das Kontaktformular melden sollten sich diejenigen, die keine Symptome verspüren, aber Kontakt zu auf das Coronavirus positiv getesteten Menschen hatten.

Die Nachricht wird von Mitarbeitern des Roten Kreuzes bearbeitet, der Betroffene erhält eine Information über die weitere Vorgangsweise. Sollten der Betroffene innerhalb eines Tages keine Nachricht erhalten oder sich der Gesundheitszustand verschlechtern, sollte er die Hotline 1450 anrufen.

Freiwillige Absonderung nach Kontakten

Wer direkten Kontakt mit einer Person hatte, die sich in den letzten vierzehn Tagen in einer Risiko-Region aufgehalten hat – diese Kontaktperson aber keine Krankheitsanzeichen aufweist – soll sich freiwillig in eine zweiwöchige häusliche Isolierung begeben. Es handelt sich dabei um keine behördliche Maßnahme.

Arlberg-Region unter Quarantäne

Seit Dienstagmittag ist die Arlberg-Region unter Quarantäne. Betroffen sind die Gemeinden Lech, Warth und Schröcken sowie der Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle. Fünf Menschen wurden in Lech positiv getestet. Doch die Experten gehen von einer viel höheren Dunkelziffer aus.